Deutsche Tageszeitung - Pro Asyl weist Vorwürfe aus CSU zurück und mahnt zu rechtsstaatlichem Handeln

Pro Asyl weist Vorwürfe aus CSU zurück und mahnt zu rechtsstaatlichem Handeln


Pro Asyl weist Vorwürfe aus CSU zurück und mahnt zu rechtsstaatlichem Handeln
Pro Asyl weist Vorwürfe aus CSU zurück und mahnt zu rechtsstaatlichem Handeln / Foto: © AFP/Archiv

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat Vorwürfe aus der CSU scharf widersprochen, mit denen insbesondere CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sie in die Nähe eines "Schleusertums" rückte. "Wir helfen Flüchtlingen, ihre Rechte durchzusetzen – wenn deutsche Behörden sehenden Auges Recht brechen", erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp dazu in Berlin.

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Kopp wies darauf hin, es gehöre zu den Aufgaben von Pro Asyl, auf "Missstände und Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen". Dies gelte sowohl an den europäischen Außengrenzen wie auch innerhalb Deutschlands. "Mit unserem Rechtshilfefonds unterstützen wir Betroffene dabei, in Klageverfahren ihre Rechte zu wahren", erklärte Kopp weiter.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die erfolgreiche Klage von drei Geflüchteten aus Somalia gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dazu in einem Eilverfahren entschieden, dass die Zurückweisung rechtswidrig war und in Deutschland geprüft werden müsse, ob und gegebenenfalls welches andere EU-Land für ihr Asylbegehren zuständig ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach anschließend von einer Einzelfallentscheidung und kündigte an, an den Zurückweisungen festhalten zu wollen.

Pro Asyl hat die Klage der drei Asylsuchenden aus Somalia unterstützt. Kopp sprach - ähnlich wie zuvor auch Politikerinnen und Politiker der SPD sowie von Grünen und Linken - anders als Dobrindt von einer Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. So habe das Gericht festgestellt, dass "Zurückweisungen von Asylsuchenden an einer EU-Binnengrenze europarechtswidrig sind" und auch keine "Notlage" bestehe, die ein solches Handeln rechtfertigen könnte.

"Statt die offensichtlichen Rechtsbrüche zu beenden, werden Richter*innen bedroht, menschenrechtliche Arbeit diffamiert und verleumdet", erklärte Kopp dazu weiter. Pro Asyl werde sich diesem Druck jedoch nicht beugen, sondern sich weiterhin "gegen jede Form von Ungerechtigkeit einsetzen".

Kopp nannte es "für unseren Rechtsstaat höchst alarmierend, dass die Bundesregierung trotz der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin weiterhin sehenden Auges Recht brechen will". Er forderte "ein Ende der rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen" und "eine Rückkehr zu Recht und Gesetz" sowie "zu einem zivilen, faktenbasierten Diskurs".

CSU-Landesgruppenchef Hoffmann sagte dagegen der "Bild am Sonntag", Pro Asyl handele wie eine Organisation "Pro Schleusertum". Dabei würde die Organisation Geflüchteten "Anleitungen zum Asyl-Betrug geben. "All das sollte von der Staatsanwaltschaft mal genauer unter die Lupe genommen werden." forderte er. Der Chef der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, stellte der Zeitung zufolge im Fall der drei Somalierinnen und Somalier Strafanzeige wegen Schleusung und Urkundenfälschung.

Hoffmann hatte zuvor in der "Augsburger Allgemeinen" auf Unstimmigkeiten bei den Einreiseversuchen der drei somalischen Geflüchteten hingewiesen. So sei die einzige Frau in der Gruppe zunächst als Volljährige aufgetreten, später dann aber als Minderjährige. Die Geflüchteten hätten außerdem neue Handys mitgeführt, wodurch sich ihre Fluchtroute nicht nachverfolgen ließ und Ausweisdokumente hätten Fälschungsmerkmale aufgewiesen. Er legte nahe, dass Pro Asyl daran beteiligt gewesen sein könnte.

Kopp sagte dazu der Zeitung, die Anschuldigungen Hoffmanns gegen seine Organisation hätten "nichts mit den Fakten zu tun". Es seien "falsche Unterstellungen", dass seine Organisation Menschen empfehlen würde, ihre Ausweise zu entsorgen oder neue Handys anzuschaffen. Solche Behauptungen seien lediglich der Versuch, die Arbeit von Pro Asyl anzugreifen. "Auch Geflüchtete haben ein Recht darauf, vor Gericht zu ziehen und angemessen vertreten zu werden", stellte er Kopp weiter klar.

(V.Sørensen--DTZ)

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