Deutsche Tageszeitung - Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Ausweisung

Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Ausweisung


Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Ausweisung
Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Ausweisung / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der in Strafhaft sitzende frühere Salafistenprediger und IS-Chefanwerber Abu Walaa ist vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit einem Antrag gegen seine Ausweisung gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist neben seiner Ausweisung auch die Verpflichtung rechtmäßig, sich nach Haftentlassung nur in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Im Mai 2024 war Abu Walaa bereits mit einem Eilantrag gescheitert.

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Zur Begründung nannte das Gericht eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Gefahr durch den Kläger wiege schwerer als familiäre Belange, die ein Bleiberecht begründen könnten. Abu Walaa hat demnach vier eheliche Kinder sowie drei Kinder mit seiner weiteren Ehefrau nach islamischem Ritus, die alle deutsche Staatsangehörige sind.

Die erlassene Aufenthaltsbeschränkung auf eine bestimmte Stadt diene dazu, dem Kläger die Rückkehr in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren. Dies müsse durch eine tägliche Meldeauflage engmaschig überwacht werden.

Wie das Gericht weiter entschied, ist auch ein Nutzungsverbot von elektronischen Kommunikationsmitteln gegen den Kläger zulässig. Darunter fallen etwa Telefone oder Handys.

So werde es dem Kläger erschwert, "sein staatsgefährdendes Handeln" im Falle einer Rückkehr in die islamistische Szene erneut aufzunehmen. Abu Walaa verfügte demnach vor seiner Inhaftierung über große Reichweite in sozialen Medien. Gegen die Gerichtsentscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Eine Abschiebung in sein Herkunftsland, dem Irak, steht nach Gerichtsangaben aktuell nicht an. Derzeit laufe noch ein Asylverfahren des Klägers. In diesem werde unter anderem geprüft, ob dem Kläger bei Abschiebung in den Irak die Todesstrafe oder Folter droht. Über seine Abschiebung entschied das Gericht daher nicht.

Vor diesem Hintergrund trennte das Gericht die Klage gegen die Abschiebungsandrohung sowie gegen eine lebenslange Wiedereinreisesperre ab. Das Gericht werde darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, hieß es weiter.

Abu Walaa, dessen richtiger Name Ahmad Abdulaziz Abdullah A. lautet, galt laut Behörden über Jahre hinweg als Schlüsselfigur der radikalislamischen Szene in Deutschland. Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle verurteilte ihn 2021 nach längerem Prozess zu zehneinhalb Jahren Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation sowie Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Abu Walaa hatte demnach in den Jahren 2014 und 2015 junge Salafisten für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeworben und gemeinsam mit weiteren Beschuldigten deren Ausreise nach Syrien und in den Irak unterstützt, wo der IS weite Gebiete beherrschte. Er predigte in der Moschee des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim, lebte allerdings in Nordrhein-Westfalen. Er galt in der Szene als eine radikale "Autorität".

(M.Dorokhin--DTZ)

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