Deutsche Tageszeitung - Bettnachbarin Sauerstoffgerät abgeschaltet: Türkische Seniorin wird ausgewiesen

Bettnachbarin Sauerstoffgerät abgeschaltet: Türkische Seniorin wird ausgewiesen


Bettnachbarin Sauerstoffgerät abgeschaltet: Türkische Seniorin wird ausgewiesen
Bettnachbarin Sauerstoffgerät abgeschaltet: Türkische Seniorin wird ausgewiesen / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Eine 75 Jahre alte Türkin, die in einem Mannheimer Krankenhaus ihrer Bettnachbarin das Sauerstoffgerät abschaltete, darf in die Türkei ausgewiesen werden. Ihr Verhalten sei eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, erklärte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Karlsruhe am Donnerstag. Die Frau war im September 2023 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden.

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Das Mannheimer Landgericht stellte damals fest, dass sie bei einem Klinikaufenthalt wegen Corona im November 2022 auf der Isolierstation gleich zweimal das Sauerstoffgerät ihrer Nachbarin abgeschaltet hatte. Sie habe sich von den Alarmtönen des Geräts gestört gefühlt.

Die 79 Jahre alte Bettnachbarin starb einige Tage später. Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass das zweimalige Ausschalten des Sauerstoffgeräts der Grund dafür war. Die 75-Jährige wurde des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren gegen sie.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Frau sitzt seit ihrer Festnahme Ende November 2022 in Haft, wie das Verwaltungsgericht ausführte. Im August vergangenen Jahres wies das Regierungspräsidium Karlsruhe sie aus Deutschland aus.

Dagegen zog die Frau vor Gericht, wo sie aber keinen Erfolg hatte. Das Verwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass von ihr die Gefahr ausgehe, dass sie weitere ähnliche Straftaten begehen könne. Dazu habe vor allem der persönliche Eindruck beigetragen, den die Klägerin in der Verhandlung gemacht habe.

Dort habe sie ein "in höchstem Maße unzureichendes Unrechtsbewusstsein" und fehlende Empathie an den Tag gelegt, wovon auch ihre Tat zeuge - außerdem von einer erheblichen kriminellen Energie. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass die Haft oder ihre Familie einen positiven Einfluss auf die Frau hätten.

Diese war den Angaben nach schon 1979 mit ihren fünf Kindern nach Deutschland gekommen, wo ihr inzwischen gestorbener Mann als Gastarbeiter lebte. 2005 erhielt sie eine Niederlassungserlaubnis.

Doch auch nach 46 Jahren in Deutschland habe sie sich offenbar nicht nachhaltig integriert, erklärte das Gericht. Sie habe eine schwere Straftat begangen und dabei ihre eigenen Interessen rücksichtslos über die der besonders gefährdeten schwer kranken Bettnachbarin gestellt.

Trotz ihres hohen Alters sei es ihr zuzumuten, in die Türkei zurückzukehren. Dort lebten drei ihrer Kinder, und sie besitze dort eine Wohnung. Zu den in Deutschland lebenden Angehörigen könne sie beispielsweise über Videotelefonie Kontakt halten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen, der in Mannheim sitzt.

(M.Travkina--DTZ)

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