Deutsche Tageszeitung - Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht


Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht / Foto: © AFP/Archiv

Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion wegen eines verweigerten sogenannten Hammelsprungs im Parlament ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht verwarf sie nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Es ging um eine nächtliche Abstimmung im Juni 2019. (Az. 2 BvE 3/20)

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Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren dann durch Türen für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" zurück. So können sie gezählt werden. In der Sitzung in der Nacht zum 28. Juni 2019 bezweifelte die AfD während einer Debatte über Datenschutz wie schon mehrmals zuvor, dass der Bundestag beschlussfähig war. Sie forderte einen Hammelsprung, weil zu wenige Abgeordnete anwesend seien.

Die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) wies den Antrag auf einen Hammelsprung im Einvernehmen mit der Sitzungsleitung jedoch zurück. Sie argumentierte, die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Der Ältestenrat des Bundestags erklärte dies am nächsten Tag für rechtens.

Der Bundestag ist laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit kann eine Fraktion eine Zählung der Anwesenden beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschlussfähigkeit auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird.

Per Eilantrag wollte die AfD verhindern, dass drei in jener Nacht beschlossene Gesetze in Kraft treten, scheiterte aber damit bereits im September 2019. Im Mai 2020 erhob sie Organklage unter anderem gegen den Bundestag, das Bundestagspräsidium, Roth und den damaligen Vizepräsidenten Hans-Peter Friedrich (CSU). Dabei ging es nicht nur um den Juni 2019, sondern auch um die Nacht zum 8. November 2019.

Hier zweifelte die AfD-Fraktion ebenfalls die Beschlussfähigkeit an. Friedrich äußerte zuerst die Meinung, dass der Bundestag beschlussfähig sei. Auf Antrag der AfD hielt er aber eine namentliche Abstimmung ab, stellte schließlich die Beschlussunfähigkeit fest und hob die Sitzung auf.

Die AfD-Fraktion sah ihre Rechte verletzt und gab an, die Mitglieder des Bundestagspräsidiums hätten im Geheimen vereinbart, bei Zweifeln der AfD die Beschlussfähigkeit jeweils zu bejahen. Dafür trug die Fraktion aber nur "vage Anhaltspunkte" vor, wie das Gericht ausführte. "Bloße Vermutungen ins Blaue hinein" reichten nicht aus.

Der Antrag zur Sitzung vom Juni 2019 sei zu spät gestellt worden. Beim Antrag zur zweiten Bundestagssitzung habe die AfD nicht aufgezeigt, wie ihre Rechte verletzt worden sein könnten.

(B.Izyumov--DTZ)

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