
EU-Kommission gibt Polen letzte Frist bei Verfahren wegen Drucks auf Justiz

Die EU-Kommission hat Polen in einem weiteren Fall der Einflussnahme auf die Justiz eine letzte Frist gesetzt, um eine Klage vor den Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Die Regierung in Warschau habe noch zwei Monate Zeit, die von Brüssel kritisierten Bestimmung zum disziplinarischen Vorgehen gegen Richter zurückzunehmen, erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Ansonsten werde die EU-Behörde über die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entscheiden.
Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 gegen mehrere Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor. Im konkreten Fall geht es um mögliche Disziplinarverfahren gegen Richter, die von dem in den EU-Verträgen verankerten Recht Gebrauch machen, bei laufenden Verfahren die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.
Brüssel wirft Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben. Die Kommission leitete deshalb bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Dezember 2017 startete Brüssel dann ein bis dahin beispielloses Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.
Bei Zweifeln zur europäische Rechtslage haben nationale Gerichte in den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Vorabentscheidungen des EuGH zu beantragen. Dies kann von nationalen Richtern auch dazu genutzt werden, die Übereinstimmung nationaler Gesetze oder Verwaltungsakte mit EU-Recht überprüfen zu lassen.
(V.Sørensen--DTZ)