Deutsche Tageszeitung - Altlasten aus Kalibergbau: Thüringen muss Kosten allein tragen

Altlasten aus Kalibergbau: Thüringen muss Kosten allein tragen


Altlasten aus Kalibergbau: Thüringen muss Kosten allein tragen
Altlasten aus Kalibergbau: Thüringen muss Kosten allein tragen / Foto: © AFP/Archiv

Der Freistaat Thüringen muss allein für die Sanierung und Sicherung von stillgelegten Kaligruben zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstagabend gegen Nachverhandlungen mit dem Bund. Thüringen wollte erreichen, dass der Bund den überwiegenden Teil der Kosten übernimmt, die seit 2017 entstanden. (Az. 10 A 6.23)

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Kalisalz wird unter Tage abgebaut und vor allem für Dünger verwendet. Beim Kaliabbau in der DDR entstanden große Umweltschäden. Nach der deutschen Wiedervereinigung sollten Umweltaltlasten beseitigt und die alten Gruben gesichert werden.

Die staatseigenen Betriebe der DDR wurden in die Treuhand überführt und privatisiert. Dabei wurde oft vereinbart, dass die Investoren nicht für früher verursachte Umweltschäden haften mussten. Zur Finanzierung dieser Freistellungen schlossen Bund und Länder 1992 ein Abkommen, das die Kostenverteilung regelte.

Später wurde mit einzelnen Ländern ein pauschaler Ausgleich vereinbart. Mit Thüringen schloss die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Nachfolgerin der Treuhand, 1999 einen Generalvertrag über die abschließende Finanzierung. Damit sollte die Verpflichtung des Bundes durch eine Einzelzahlung abschließend erledigt werden.

Der Vertrag geht von Sanierungskosten von 1,3 Milliarden Euro insgesamt aus, davon sollte mehr als die Hälfte auf die Sicherung des Kalibergbaus entfallen. Er sah außerdem Nachverhandlungen für den Fall vor, dass dem Land nach zehn Jahren Mehrausgaben von mehr als 20 Prozent entstanden.

Darauf berief sich Thüringen nun vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nach Angaben des Freistaats zahlt er jedes Jahr mindestens 16 Millionen Euro für die Altlastensanierung. Das Gericht erklärte aber, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags - also 2009 - keine solch hohen Mehrausgaben festgestanden hätten. Das sei erst 2017 der Fall gewesen. Darum kommt die Klausel nicht zum Tragen.

Das Gericht sah kein Problem darin, dass mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen andere Nachverhandlungsklauseln vereinbart wurden. Das gehöre zur Vertragsautonomie, erklärtem die Richter.

Das Bundesverwaltungsgericht war für die Klage in erster und letzter Instanz zuständig. Ein ähnlicher Antrag Thüringens war bereits 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.

(W.Uljanov--DTZ)

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