Deutsche Tageszeitung - Bundestag setzt Familiennachzug bei Geflüchteten aus - große Mehrheit bei Votum

Bundestag setzt Familiennachzug bei Geflüchteten aus - große Mehrheit bei Votum


Bundestag setzt Familiennachzug bei Geflüchteten aus - große Mehrheit bei Votum
Bundestag setzt Familiennachzug bei Geflüchteten aus - große Mehrheit bei Votum / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit einer Aussetzung der Familiennachzugs bei Geflüchteten ohne Asylstatus für zwei Jahre zugestimmt. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betrifft die Angehörigen von Menschen, die ohne anerkannten Asylstatus in Deutschland leben. Sie sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen nach Deutschland kommen dürfen.

Textgröße ändern:

Die Vorlage wurde nach einer streckenweise emotional geführten Debatte mit 444 Ja-Stimmen zu 135 Nein-Stimmen angenommen. Die AfD hatte vorab angekündigt, dem Entwurf der schwarz-roten Koalition zuzustimmen.

Die Koalition begründete die Aussetzung des Familiennachzugs damit, dass die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik entlastet werden sollten. In Härtefällen soll eine Familienzusammenführung aber weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Betroffen von der Aussetzung sind Familienangehörige von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Dies sind Menschen, die in Deutschland weder im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigter anerkannt wurden, aber aus anderen Gründen bleiben dürfen. Dies ist der Fall, wenn ihnen im Heimatland Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung droht. Betroffen sind häufig Bürgerkriegsflüchtlinge.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht

In Frankreich müssen sich die frühere Ministerin Rachida Dati und der Ex-Chef des Autokonzerns Renault-Nissan, Carlos Ghosn, von Mittwoch (13.30 Uhr) an wegen einer Korruptionsaffäre vor einem Pariser Gericht verantworten. Die 60-jährige Konservative steht im Verdacht, 900.000 Euro von einer Renault-Filiale für Lobbyarbeit im Europaparlament angenommen zu haben - was sie bestreitet.

Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci

Im Kriegsverbrecherprozess gegen den früheren kosovarischen Präsidenten Hashim Thaci und drei Mitangeklagte verkündet das Kosovo-Sondertribunal im niederländischen Den Haag am Mittwoch das Urteil. Die Anklage hatte für die vier früheren Kommandeure der Kosovo-Befreiungsarmee UCK 45 Jahre Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Kosovo-Kriegs gefordert. Alle Angeklagten plädierten auf nicht schuldig.

BGH prüft Maskenkäufe von früherem Bundesgesundheitsminister Spahn in Pandemie

Die teuren Maskenkäufe aus der Pandemiezeit beschäftigen am Mittwoch (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über vier Rechtsstreits von Lieferanten mit dem Bund. Das BGH-Urteil könnte für zahlreiche weitere Fälle wegweisend werden. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Spitzenkandidaten für Abgeordnetenhauswahl in Berlin stellen sich Bürgerfragen

Vier Tage vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin stellen sich die Spitzenkandidaten der Parteien am Mittwoch (20.15 Uhr) im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) Fragen von Bürgern. Zur "Wahlarena" eingeladen sind Vertreter aller Parteien, die eine realistische Chance haben, in Fraktionsstärke ins Abgeordnetenhaus einzuziehen. Aus Sicht des RBB sind das CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD und BSW.

Textgröße ändern: