Deutsche Tageszeitung - Urteil für Totschlag eines Handtaschen-Diebs löst in Spanien Kontroverse aus

Urteil für Totschlag eines Handtaschen-Diebs löst in Spanien Kontroverse aus


Urteil für Totschlag eines Handtaschen-Diebs löst in Spanien Kontroverse aus
Urteil für Totschlag eines Handtaschen-Diebs löst in Spanien Kontroverse aus / Foto: ©

Die Verurteilung eines jungen Spaniers wegen des Totschlags eines Diebes hat in Spanien eine Debatte über das Justizsystem ausgelöst. Die rechtsextreme Partei Vox sammelte rund 110.000 Euro, um den Mann vor einer Haftstrafe zu bewahren, wie Parteisprecher Iván Espinosa de los Monteros am Mittwoch mitteilte. Rechtsexperten warfen der Partei vor, den Fall zu instrumentalisieren.

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Der Mitarbeiter einer Diskothek war zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er im Februar 2015 in der südspanischen Stadt Fuengirola einen Handtaschen-Dieb erschlagen hatte. Er muss zudem den beiden Töchtern des Opfers 180.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Der 22-Jährige war Zeuge geworden, wie mehrere Täter einer Frau ihre Tasche gestohlen hatten. Daraufhin verfolgte er einen der Diebe und versetzte ihm zwei Faustschläge. Der Dieb stürzte zu Boden und starb zwei Tage später an den Folgen eines Schädeltraumas und einer Gehirnblutung, wie es in der Urteilsbegründung eines Gerichts in Malaga hieß. Im April wurde das Urteil in einem Berufungsverfahren bestätigt.

Die Vox-Partei startete am Dienstag eine Spenden-Kampagne für die Schadenersatz-Zahlung. In Spanien werden Haftstrafen bis zu zwei Jahre in der Regel zur Bewährung ausgesetzt, wenn der Täter nicht vorbestraft ist. Dem Diskothek-Mitarbeiter droht jedoch Haft für den Fall, dass er den Schadenersatz nicht zahlt. Espinosa de los Monteros von der rechtsextremen Partei sagte, der Mann sei "ein Held" und ein "Vorbild für die spanische Gesellschaft".

Mehrere Rechtsexperten verteidigten die Entscheidung des Gerichts und warfen Vox vor, den Fall zu instrumentalisieren. Es sei "keine Selbstverteidigung", jemanden nach einem Handtaschen-Diebstahl zu töten "und dann wegzugehen, ohne die Polizei zu rufen", schrieb Joaquim Bosch, Sprecher der Gewerkschaft Richter für die Demokratie, im Onlinedienst Twitter.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich am Dienstag dafür aus, die Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen und die Zahlung des Schadenersatzes über fünf Jahren zu strecken. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

(A.Nikiforov--DTZ)

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