Deutsche Tageszeitung - Polizei setzt Tränengas gegen Kundgebung der Protestbewegung im Sudan ein

Polizei setzt Tränengas gegen Kundgebung der Protestbewegung im Sudan ein


Polizei setzt Tränengas gegen Kundgebung der Protestbewegung im Sudan ein
Polizei setzt Tränengas gegen Kundgebung der Protestbewegung im Sudan ein / Foto: ©

Im Sudan hat die Polizei am Donnerstag Tränengas gegen Teilnehmer einer Kundgebung der Protestbewegung eingesetzt. Die Demonstranten wurden in der Hauptstadt Khartum laut Augenzeugenberichten von der Polizei auseinander getrieben, fanden sich aber anschließend zu einem neuen Protestzug zusammen. "Es ist wie ein Katze-und-Maus-Spiel", sagte ein Zeuge.

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Die Kundgebung galt den "Märtyrern" der Protestbewegung, die im April zum Sturz des langjährigen Staatschefs Omar al-Baschir führte. Die Demonstranten riefen nach Angaben von Augenzeugen Slogans wie "Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit" und "zivile Regierung". Am Vortag hatten der seit April regierende Militärrat und die bürgerliche Protestbewegung ein Abkommen für die Bildung einer Übergangsregierung unterzeichnet.

Die Protestbewegung reicht bis in den Dezember zurück. Die Teilnehmer der Demonstration vom Donnerstag schwenkten sudanesische Flaggen und sangen revolutionäre Lieder.

In der von beiden Seiten unterzeichneten "politischen Erklärung" vom Mittwoch wird die geplante Übergangsregierung als "souveräner Rat" bezeichnet. Das Gremium soll aus sechs Zivilisten und fünf Militärs bestehen. Es soll zunächst 21 Monate von einem Militär, sodann 18 Monate von einem Zivilisten geleitet werden.

Der Einigung gingen monatelange Unruhen voraus. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen wurden am 3. Juni bei einem Militäreinsatz nach Angaben von Ärzten 136 Menschen getötet und mehrere hundert weitere verletzt. Insgesamt gab es seit Dezember im Zusammenhang mit dem politischen Umbruch mehr als 200 Tote.

Die Verhandlungen zwischen Militärrat und Protestbewegung sollen am Freitag fortgesetzt werden. Dabei soll es unter anderem um eine neue Verfassung gehen. Ungeklärt sind die Bildung eines Parlaments und der von der Protestbewegung geforderte Abzug von Milizen aus Khartum. Hohes Konfliktpotenzial hat die Frage einer Immunität für die Militärs, die an den Gewalttaten der vergangenen Monate beteiligt waren.

(A.Nikiforov--DTZ)

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