Deutsche Tageszeitung - Datenschutz: Landgericht spricht Facebook-Nutzer 5000 Euro Entschädigung zu

Datenschutz: Landgericht spricht Facebook-Nutzer 5000 Euro Entschädigung zu


Datenschutz: Landgericht spricht Facebook-Nutzer 5000 Euro Entschädigung zu
Datenschutz: Landgericht spricht Facebook-Nutzer 5000 Euro Entschädigung zu / Foto: © AFP

Wegen Verstößen gegen die Datenschutzregeln der EU hat das Landgericht Leipzig einem Nutzer des Onlinenetzwerks Facebook eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro zugesprochen. Die "hohe Entschädigungssumme" werde durch die enormen Gewinne gerechtfertigt, die die Facebook-Mutter Meta mithilfe personalisierter Werbung erziele, erklärte das Gericht am Freitag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 05 O 2351/23)

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Konkret ging es in dem Fall um eine Klage gegen Meta Platforms Ireland, wie das Gericht weiter mitteilte. Meta, Betreiberin der Onlinenetzwerke Instagram und Facebook, habe "Business Tools entwickelt, die von zahlreichen Betreibern auf ihren Webseiten und Apps eingebunden werden und die Daten der Nutzer von Instagram und Facebook an Meta senden", führte das Gericht aus. Dabei sei für Meta jeder Nutzer "zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat".

Die Daten wiederum sende Meta Ireland "ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA". Dort würden die Daten dann "in für den Nutzer unbekanntem Maß" ausgewertet.

Beim Anspruch auf Ersatz des "immateriellen Schadens" habe sich die für Datenschutzrecht zuständige fünfte Zivilkammer des Landgerichts auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützt, erklärte das Gericht weiter und hob zudem hervor, dass der finanzielle Wert eines einzigen Nutzerprofils, in dem "sämtliche Daten über die Person gespeichert sind", auf datenverarbeitenden Märkten "enorm" sei.

Auf eine Anhörung des Klägers verzichtete das Landgericht, da bei dieser keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten gewesen seien, die über ein diffuses Gefühl des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgingen. Denn es sei "ja gerade das Problem der Klagepartei und auch des Gerichts, festzustellen, was konkret Meta mit den Daten macht und noch vorhat". Das Gericht stelle deshalb "für eine Mindestentschädigung von 5000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen 'Durchschnitts'-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab".

Die Kammer sei sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst, erklärte das Landgericht weiter. Auch wenn sie dazu führen könne, "dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen", widerspreche dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels privater Rechtsdurchsetzung den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit "jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen".

Das Urteil von Freitag ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das bedeutet, es besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

(W.Uljanov--DTZ)

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