Deutsche Tageszeitung - Nur Teilerfolg für Caster Semenya: Menschenrechtsgericht erkennt Diskriminierung nicht an

Nur Teilerfolg für Caster Semenya: Menschenrechtsgericht erkennt Diskriminierung nicht an


Nur Teilerfolg für Caster Semenya: Menschenrechtsgericht erkennt Diskriminierung nicht an
Nur Teilerfolg für Caster Semenya: Menschenrechtsgericht erkennt Diskriminierung nicht an / Foto: © AFP/Archiv

Sie hat ungewöhnlich viele männliche Hormone und darf deswegen bei manchen Wettkämpfen nicht antreten: Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit gescheitert, dies als Diskriminierung anerkennen zu lassen. Die Straßburger Richter erkannten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hingegen an, dass bei ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel Semenyas Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt worden sei.

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"Das Urteil bestätigt, dass Athleten das Recht auf eine rigorose Prüfung haben, wenn es um ihre Menschenrechte geht", sage die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin nach der Urteilsverkündung. "Es ist ein positives Ergebnis", meinte Semenya. Der Kampf sei aber noch nicht beendet. Das Gericht verurteilte die Schweiz zu einer Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro.

Die 34-Jährige ist eine intergeschlechtliche Sportlerin. Sie war bei ihrer Geburt als Mädchen registriert worden, hat aber keine Gebärmutter, sondern Hoden im Inneren des Körpers und einen hohen Testosteronspiegel, der Kraft und Ausdauer verstärkt.

Zeitweise unterzog sich Semenya einer Hormonbehandlung, um den Testosteronspiegel zu senken. Dies sei "die Hölle" gewesen, erklärte sie später. "Wenn Du laufen willst, dann tust Du alles dafür. Aber die Medikamente waren nicht geeignet für mich. Ich bin eben anders", sagte sie südafrikanischen Medien.

Nachdem sie sich weigerte, ihren Testosteronspiegel mit Medikamenten zu senken, schloss der Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) sie von bestimmten Rennen aus.

Der in der Schweiz ansässige Internationale Sportgerichtshof wies 2019 ihre Beschwerde ab und legte eine neue Testosteron-Obergrenze für Athletinnen fest. Die Richter erkannten damals an, dass es sich um eine Diskriminierung handle, diese aber notwendig sei, um den Frauensport zu schützen. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne wies Semenyas Beschwerde 2020 ebenfalls ab.

Das Europäische Gericht für Menschenrechte hatte Semenya in erster Instanz 2023 zugestanden, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein. Das Verfahren wurde jedoch an die Große Kammer des Gerichts verwiesen, die nun anders entschied und die Klage wegen Diskriminierung abwies.

Semenya hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen auf ihrer Paradestrecke antreten.

(N.Loginovsky--DTZ)

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