Deutsche Tageszeitung - Französische Politikerfamilie Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen

Französische Politikerfamilie Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen


Französische Politikerfamilie Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen
Französische Politikerfamilie Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Die Familie Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen, die der inzwischen gestorbene Gründer der französischen rechtsextremen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, aus seiner Zeit als EU-Abgeordeter schuldete. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Beschluss des EU-Parlaments. Eine ursprünglich von Jean-Marie Le Pen angestrengte und nach seinem Tod im Januar von seinen Töchtern - darunter die Politikerin Marine Le Pen - weiterverfolgte Klage hatte damit keinen Erfolg. (Az. T-480/24)

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Nach Darstellung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (Olaf) rechnete Le Pen zwischen 2009 und 2018 zahlreiche Posten als Verwaltungskosten ab, die als Wahlkampfmittel eingestuft werden könnten, etwa Broschüren, Kugelschreiber, Krawatten und Regenschirme. Er habe sich außerdem die Kosten für Virtual-Reality-Brillen, Fitnessarmbänder und 129 Flaschen Wein erstatten lassen.

Verwaltungskosten dürfen ausdrücklich nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Le Pen saß mehrere Legislaturperioden lang im Europaparlament, falsch rechnete er Olaf zufolge zwischen 2009 und 2018 ab. Das Parlament forderte ihn im vergangenen Jahr zur Rückzahlung auf. Er wandte sich stattdessen an das Gericht.

Dort hatte die Klage allerdings nun keinen Erfolg. Le Pen sah sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, was das Gericht nicht bestätigte. Die Familie kann sich noch an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wenden.

Das Verfahren in Luxemburg hatte nichts zu tun mit dem Verfahren rund um Marine Le Pen in Frankreich. Die Rechtspopulistin war Ende März von einem Gericht in Paris wegen veruntreuter EU-Gelder zu einer sofort geltenden fünfjährigen Periode der Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Zudem wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haftstrafe ist ausgesetzt, weil Le Pen in Berufung ging.

Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass Le Pen maßgeblich daran beteiligt gewesen war, mit Gehältern von EU-Parlamentsassistenten die Finanzen ihrer Partei, des heutigen Rassemblement National, zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.

Falls die Richter den Ausschluss von Wahlen im Berufungsverfahren nicht aufheben, wird Le Pen 2027 nicht wie geplant ein viertes Mal bei der Präsidentschaftswahl antreten können. Das Berufungsverfahren soll im Sommer 2026 abgeschlossen sein.

(M.Travkina--DTZ)

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