Deutsche Tageszeitung - Beschwerde scheitert: Einstufung von AfD als Verdachtsfall rechtskräftig

Beschwerde scheitert: Einstufung von AfD als Verdachtsfall rechtskräftig


Beschwerde scheitert: Einstufung von AfD als Verdachtsfall rechtskräftig
Beschwerde scheitert: Einstufung von AfD als Verdachtsfall rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Im langen Streit über eine Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat die Partei eine weitere Niederlage eingefahren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies nach Angaben vom Dienstag Beschwerden der Partei ab. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2024, das die Einstufung gebilligt hatte, wurde damit rechtskräftig. Es geht aber nicht um die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch aus diesem Jahr.

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Im Mai 2024 entschied das Gericht in Münster, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und somit mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.

Das Oberverwaltungsgericht erlaubte keine Revision gegen sein Urteil - nun wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen diese Nichtzulassung ab. Nach einem ZDF-Bericht will die Partei dagegen noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgehen.

Ein Jahr nach dem Urteil aus Münster, Anfang Mai dieses Jahres, stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch hoch. Darum ging es nun aber nicht. Auch gegen diese Hochstufung setzte sich die Partei juristisch zur Wehr und klagte beim Verwaltungsgericht Köln. Bis dieses darüber entscheidet, ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorerst ausgesetzt.

(I.Beryonev--DTZ)

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