Deutsche Tageszeitung - Internationaler Gerichtshof: Staaten sind rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet

Internationaler Gerichtshof: Staaten sind rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet


Internationaler Gerichtshof: Staaten sind rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet
Internationaler Gerichtshof: Staaten sind rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet / Foto: © ANP/AFP

Der Internationale Gerichtshof (IGH) nimmt die Länder der Welt beim Klimaschutz in die Pflicht: Der Klimawandel stelle eine "existenzielle Bedrohung" dar, erklärte das oberste UN-Gericht am Mittwoch in Den Haag in seinem ersten Klima-Gutachten. Die Staaten seien daher verpflichtet, die Erderwärmung zu bekämpfen. Staaten, die dieser Verpflichtung nicht nachkämen, begingen "eine völkerrechtswidrige Handlung", sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa. Daraus könnten sich auch "rechtliche Konsequenzen" wie Entschädigungszahlungen gegenüber geschädigten Staaten ergeben.

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Der IGH begründet die völkerrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz mit den Menschenrechten: Die "negativen Auswirkungen des Klimawandels" könnten die Einhaltung bestimmter Menschenrechte "erheblich beeinträchtigen", sagte Gerichtspräsident Iwasawa. Er verwies unter anderem auf das Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Iwasawa verwies in diesem Zusammenhang auf die Pflicht der Länder, "erhebliche Umweltschäden zu verhindern". Der Gerichtshof sei der Ansicht, dass diese Verpflichtung auch für das Klimasystem der Erde gelte, "das ein integraler und wesentlicher Bestandteil der Umwelt ist und für gegenwärtige und zukünftige Generationen geschützt werden muss".

Der besonders von den Folgen der Erderwärmung betroffene Inselstaat Vanuatu hatte den IGH zu einer Stellungnahme zu der Pflicht von Staaten aufgerufen, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Dahinter steht die Frage, ob große Treibhausgasverursacher wie die USA mit rechtlichen Konsequenzen ihres klimaschädlichen Vorgehens rechnen müssen und wenn ja, mit welchen.

Zwar sind die fortschreitende Klimakrise und ihre katastrophalen Auswirkungen bekannt, dennoch können Staaten sich oft nicht zu einem entschiedenen Gegensteuern durchringen. Aus Frustration darüber wenden sich immer häufiger einzelne Betroffene, Organisationen oder auch ganze Staaten an Gerichte. Experten zufolge kann die Umsetzung von Entscheidungen zwar nicht juristisch erzwungen werden. Klima-Urteile haben demnach aber dennoch großes Gewicht.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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