Deutsche Tageszeitung - Angeklagt wegen "From the River to the Sea": Aktivistin teilweise freigesprochen

Angeklagt wegen "From the River to the Sea": Aktivistin teilweise freigesprochen


Angeklagt wegen "From the River to the Sea": Aktivistin teilweise freigesprochen
Angeklagt wegen "From the River to the Sea": Aktivistin teilweise freigesprochen / Foto: © AFP/Archiv

Eine propalästinensische Berliner Aktivistin, die unter anderem wegen der Verwendung der Parole "From the River to the Sea" angeklagt war, ist vom Amtsgericht Tiergarten teilweise freigesprochen worden. Eine Strafbarkeit sei hier nicht gegeben, sagte Richter Philipp Berkholz in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch. Die Angeklagte habe glaubhaft ausgeführt, dass sie mit dem Slogan nicht die Unterstützung der Hamas, sondern der palästinensischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen wollte.

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Die rechtliche Bewertung des Ausspruchs ist umstritten. So wurde die Parole etwa in einem Verfahren am Berliner Landgericht, das im November 2024 zu Ende ging, von der Kammer als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas gewertet.

In einem Beschluss einer anderen Kammer vom April 2025, auf den sich Berkholz in seiner Begründung bezog, wird dies jedoch in Zweifel gezogen. Nicht jede Verwendung des Ausspruchs durch eine verbotene politische Organisation wie der Hamas könne dazu führen, dass der Ausspruch zu ihrem Kennzeichen werde, heißt es darin.

Angeklagt war die 38-Jährige, die auch durch ihre Fahrt auf dem Gaza-Hilfsschiff "Madleen" eine gewisse Bekanntheit erlangt hat, auch wegen anderer Straftaten. So soll sie sich im vergangenen Jahr bei einer Demonstration körperlich gegen ihre Festnahme gewehrt haben.

In einem anderen Fall soll sie einen Polizisten verleumdet haben, indem sie ihn als Kriminellen bezeichnete, der Frauen und Kinder schlagen wolle. Außerdem wurde ihr von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, als Teilnehmerin der "International Queer Pride" 2024 in Berlin einen Regenschirm auf einen Polizisten geworfen zu haben.

Wegen dieser Vergehen wurde die Aktivistin zu einer Gesamtgeldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Das Amtsgericht sprach sie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Verleumndung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe von 4400 Euro plädiert, die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag.

In einer zu Prozessbeginn von ihr selbst verlesenen Erklärung sagte die Angeklagte, sie beobachte eine autoritäre Wende und eine systematische Kriminalisierung von Demonstrationen. Als sie 2021 ukrainische Geflüchtete unterstützt habe, habe es dafür viel Applaus gegeben. Seit sie sich für Palästina engagiere, werde sie kriminalisiert und diffamiert.

(M.Dorokhin--DTZ)

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