Deutsche Tageszeitung - Wolfsburger Polizei stoppt selbsternannte NPD-"Bürgerwehr" in roten Warnwesten

Wolfsburger Polizei stoppt selbsternannte NPD-"Bürgerwehr" in roten Warnwesten


Wolfsburger Polizei stoppt selbsternannte NPD-"Bürgerwehr" in roten Warnwesten
Wolfsburger Polizei stoppt selbsternannte NPD-"Bürgerwehr" in roten Warnwesten / Foto: ©

Im niedersächsischen Wolfsburg hat die Polizei am Mittwochabend drei Anhänger der rechtsextremen NPD gestoppt, die in roten Warnwesten mit der Aufschrift "Wir schaffen Schutzzonen" als eine Art selbsternannte sogenannte Bürgerwehr durch die Innenstadt liefen. Gegen die Männer im Alter zwischen 26 und 39 Jahren seien Platzverweise verhängt und Ermittlungen nach dem Versammlungsgesetz eingeleitet worden, teilten die Beamten am Donnerstag mit. Das Gewaltmonopol liege beim Staat.

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Derartige Aktionen gibt es nach Polizeiangaben bundesweit immer wieder. Die NPD ruft schon seit dem vergangenen Jahr zur Gründung sogenannter Bürgerwehren auf, um "Schutzzonen für Deutsche" zu schaffen. Sie bewirbt dies auch im Internet und begründet dies dort mit einer "Kapitulation des Rechtsstaats" und der "Dominanz von Fremden".

Die Wolfsburger Polizei werde "auch zukünftig alle straf- und polizeirechtlichen Möglichkeiten gegen diese ’Schutzstreifen’ ausschöpfen", erklärten die Beamten am Donnerstag. Demnach laufen die Ermittlungen unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot. Die roten Westen stellten eine Art Uniform dar.

Die Polizei war nach eigenen Angaben am Mittwochabend von einem Augenzeugen darüber informiert worden, dass die drei Männer "aufdringlich und mit einschüchternder Wirkung Flyer an Passanten" verteilten. Zum Ort des Geschehens entsandte Zivilbeamte kontrollierten das Trio, das sich in der Nähe des Wolfsburger Busbahnhofs aufhielt.

2014 hatten mehrere Islamisten für Debatten gesorgt, als sie als selbsternannte sogenannte Schariapolizei in Warnwesten durch das nordrhein-westfälische Wuppertal zogen und für salafistisches Gedankengut warben. Nach längeren juristischen Verfahren wurden sieben Männer dafür im Mai dieses Jahres vom Landgericht Wuppertal zu Geldstrafen zwischen 300 und 1800 Euro verurteilt. Die Strafen ergingen wegen Verstößen gegen das Uniformverbot und Beihilfe dazu.

(I.Beryonev--DTZ)

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