Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung plant Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen

Bundesregierung plant Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen


Bundesregierung plant Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen
Bundesregierung plant Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, mit dem Bundeswehr-Kasernen besser gegen Drohnenüberflüge geschützt werden sollen. Wie am Montag aus Ministeriumskreisen verlautete, sollen mit dem Gesetz die Feldjäger der Bundeswehr mehr Befugnisse erhalten, unter anderem Verdächtige in der Nähe von Kasernenstandorten überprüfen können. Das Gesetz, über das am Mittwoch das Bundeskabinett befindet, sieht außerdem mehr Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und vereinfachte Sicherheitsüberprüfungen für militärisches Personal vor.

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Drohnenüberflüge über Kasernen sieht das Ministerium seit Längerem als wachsendes Problem an. Dagegen will die Bundeswehr nun entschlossener vorgehen: Wer in der Nähe von Kasernen angetroffen wird und etwa ein Steuerungsgerät in den Händen hält, soll mit dem neuen Gesetz vom dortigen Bundeswehr-Personal überprüft werden können. Bisher ist das nicht erlaubt.

Mit dem neuen Gesetz soll auch der MAD, also der militärische Geheimdienst, mehr Befugnisse bekommen. Künftig soll dieser überall dort seiner Arbeit nachgehen können, wo Soldaten im Einsatz sind, also nicht nur in den Liegenschaften der Bundeswehr, sondern auch außerhalb.

Anlass ist die künftige Stationierung von rund 5000 Soldatinnen und Soldaten bei der Brigade Litauen. Beim Auslandseinsatz in Afghanistan etwa habe der MAD immer wieder Probleme gehabt, weil er seiner Arbeit nur in Unterkünften der Bundeswehr nachgehen konnte und außerhalb dieser von der Arbeit anderer Geheimdienste wie des Bundesnachrichtendienstes abhängig war, hieß es aus Ministeriumskreisen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Sicherheitsüberprüfungen für einzustellende Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr zu beschleunigen. Künftig soll die Verfassungstreueprüfung nur noch einen Abgleich mit dem Bundeszentralregister, mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und eine Recherche frei zugänglicher Quellen wie sozialen Medien enthalten. Bisher wurden auch Register von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften herangezogen - das habe die Verfahren aber oft langwierig gemacht, hieß es aus Ministeriumskreisen.

Das Bundeskabinett soll nach bisheriger Planung am Mittwoch auch über das neue Wehrdienstmodell von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) befinden. Dagegen meldete die Union am Montag Vorbehalte an.

(V.Varonivska--DTZ)

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