Deutsche Tageszeitung - Einige Afghanen mit Aufnahmezusage dürfen einreisen - Anzahl unklar

Einige Afghanen mit Aufnahmezusage dürfen einreisen - Anzahl unklar


Einige Afghanen mit Aufnahmezusage dürfen einreisen - Anzahl unklar
Einige Afghanen mit Aufnahmezusage dürfen einreisen - Anzahl unklar / Foto: © AFP/Archiv

Einige der in Pakistan festsitzenden Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage dürfen nun doch nach Deutschland einreisen. Dies betrifft jene, bei denen die Bundesrepublik durch rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zur Visaerteilung und Gestattung der Einreise verpflichtet wurde, wie es am Dienstag aus Regierungskreisen hieß. Wie viele betroffen sind, war noch unklar.

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Die Betroffen würden das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsprüfung vollständig durchlaufen und dann "sukzessive" einreisen, hieß es weiter. Voraussetzung sei noch, dass die pakistanischen Behörden die Ausreisegenehmigung erteilen.

Die "Welt" berichtete am Dienstag, dass bereits in den kommenden Tagen afghanische Familien nach Deutschland reisen dürften. Die Betroffenen seien darüber bereits informiert worden. Sie sollen demnach per Linienflug und mit Zwischenstopp in Dubai oder Istanbul einreisen.

Die Bundesregierung hatte nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban im August 2021 Aufnahmeprogramme gestartet. Damit sollten besonders stark gefährdeten Afghaninnen und Afghanen dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen ermöglicht werden.

Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme "soweit wie möglich" zu beenden. In Pakistan sind deshalb viele afghanische Menschen aus den Aufnahmenprogrammen zurzeit gestrandet. Nach Angaben der Initiative Kabul Luftbrücke zufolge, die sich für die Evakuierung bedrohter Afghaninnen und Afghanen einsetzt, befinden sich etwa 2300 Menschen mit rechtlich bindenden Aufnahmezusagen in Pakistan.

Das Berliner Verwaltungsgericht gab jedoch im Juli unter anderem einer afghanischen Familie mit Aufnahmezusage Recht - die Bundesrepublik muss ihr Visa erteilen.

(L.Møller--DTZ)

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