Deutsche Tageszeitung - Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen: Wagenknecht fordert Rücktritt von Pistorius

Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen: Wagenknecht fordert Rücktritt von Pistorius


Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen: Wagenknecht fordert Rücktritt von Pistorius
Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen: Wagenknecht fordert Rücktritt von Pistorius / Foto: © AFP/Archiv

Mit Blick auf eine Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Rücktritt von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) gefordert. "Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun", sagte Wagenknecht am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Pistorius "sollte angesichts dieser unsäglichen Gesetzesregelung zurücktreten". Auch aus anderen Parteien wurde Kritik an der Regelung geäußert.

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"Diese unglaubliche Regel zeigt, dass die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht längst beschlossene Sache in der Regierung ist", führte Wagenknecht aus. Die Regel gebe aber auch allen recht, "die die Sorge haben, dass die Regierung Merz das Land auf einen großen Krieg vorbereitet". Das Gesetz könne "nicht grundgesetzkonform sein", erklärte die BSW-Gründerin und forderte eine Volksabstimmung über die Wehrpflicht.

Zuvor hatte ein Bericht der "Frankfurter Rundschau" zu einer Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer unter 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen.

"Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen", erklärte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. "Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung."

Der Sprecher erklärte aber auch: "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen." Durch neue Verwaltungsvorschriften solle künftig klargestellt werden, "dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist", betonte der Sprecher. Nähere Angaben könnten derzeit noch nicht gemacht werden.

Auch von anderen Parteien wurde die Wehrdienst-Regel kritisiert: Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess bei Auslandsreisen geben, sondern eine bloße "Mitteilungspflicht", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, der Zeitung "Welt".

Die Linke bezeichnete das Wehrgesetz derweil als "handwerklich schlecht". Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Desirée Becker warnte gegenüber der "Welt" vor einem Zusammenhang der Regelung mit einer Wehrpflichteinführung. "Nicht umsonst warnen wir seit Amtsantritt der Koalition vor ihrer Wiedereinführung und den massiven Grundrechtseinschnitten, die damit einhergehen würden", erklärte Becker.

Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, forderte Klarheit von Seiten der Bundeswehr: "Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben", sagte Nanni der "Welt".

Die Wehrdienstreform war zum 1. Januar in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland.

(U.Beriyev--DTZ)

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