Deutsche Tageszeitung - Verdacht auf rassistische Gruppenchats: Razzien bei Polizisten in Niedersachsen

Verdacht auf rassistische Gruppenchats: Razzien bei Polizisten in Niedersachsen


Verdacht auf rassistische Gruppenchats: Razzien bei Polizisten in Niedersachsen
Verdacht auf rassistische Gruppenchats: Razzien bei Polizisten in Niedersachsen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen mutmaßlicher rechtsextremer und diskriminierender Chats wird in Niedersachsen gegen mehrere Polizisten ermittelt. Am Mittwoch wurden gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse bei acht Beamten auf Probe vollstreckt, wie das Landesinnenministerium in Hannover mitteilte. Die Männer arbeiten demnach bei verschiedenen Polizeidirektionen, gegen sie laufen disziplinar- und beamtenrechtliche Ermittlungen. Die Chats sollen 2019 geteilt worden sein.

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Laut Ministerium geht es um eine frühere Chatgruppe mit zwölf ausschließlich männlichen Teilnehmern. Die Beschuldigten kennen sich demnach aus gemeinsamer Studienzeit bei der Polizeiakademie Niedersachsen in Oldenburg. Einer wurde wegen anderer Vorwürfe bereits aus dem Beamtenverhältnis entlassen, gegen einen zweiten läuft ein Entlassungsverfahren. Ein weiterer Chatteilnehmer bestand die Prüfungen an der Akademie nicht und wurde nie Polizeikommissar.

Innerhalb der Chatgruppe sollen rassistische sowie den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte ausgetauscht worden sein. Dazu kamen den Angaben zufolge unter anderem Bilder, die Behinderte diskriminieren. "Wer die Menschenwürde nicht achtet, hat keinen Platz in der Polizei Niedersachsen", erklärte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) zu den Ermittlungen.

Die Beschuldigten sind bei Polizeidirektionen in Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg sowie bei der zentralen Polizeidirektion des Landes beschäftigt. Die betroffenen Dienststellen verfolgten die im Raum stehenden Vorwürfe "konsequent", erklärte das Ministerium. Am Mittwoch seien Handys und Speichermedien beschlagnahmt worden, die Ergebnisse der Auswertung würden die Grundlage für "die weitere rechtliche Bewertung" liefern. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Betroffenen aus dem Dienst entlassen werden.

(M.Dylatov--DTZ)

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