Deutsche Tageszeitung - Beschwerde gegen Beschlagnahme von Handy unzulässig - Karlsruhe hat aber Bedenken

Beschwerde gegen Beschlagnahme von Handy unzulässig - Karlsruhe hat aber Bedenken


Beschwerde gegen Beschlagnahme von Handy unzulässig - Karlsruhe hat aber Bedenken
Beschwerde gegen Beschlagnahme von Handy unzulässig - Karlsruhe hat aber Bedenken / Foto: © AFP/Archiv

Eine Frau, deren Handy bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt wurde, ist mit einer Beschwerde dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe äußerte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zwar Zweifel daran, dass die Beschlagnahme angemessen war. Die Frau machte aber einen formalen Fehler - vor ihrer Verfassungsbeschwerde hätte sie eine sogenannte Gehörsrüge gegen die Entscheidung des Landgerichts Traunstein erheben müssen. (Az. 1 BvR 975/25)

Textgröße ändern:

Die Verfassungsbeschwerde wurde darum nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frau war am 14. März mit ihren Kindern im Auto unterwegs und geriet in eine Verkehrskontrolle. Die Polizisten hatten zuvor festgestellt, dass sie auffällig fahre. Während der Kontrolle aktivierte einer der Polizeibeamten seine Bodycam. Die Frau begann mit ihrem Handy zu filmen.

Die Polizisten fesselten sie und beschlagnahmten ihr Smartphone auf telefonische Anordnung der Staatsanwaltschaft hin. Demnach bestand der Verdacht einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Zwei Polizisten stellten Strafantrag "für alle in Betracht kommenden Delikte", die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein.

Die Frau erklärte, dass sie dazu bereit sei, ihre PIN herauszugeben. Das Amtsgericht Rosenheim bestätigte aber drei Tage nach der Verkehrskontrolle, dass die Beschlagnahme des Handys rechtmäßig gewesen sei. Die Frau legte Beschwerde ein, die zwei Monate später vom Landgericht als unbegründet verworfen wurde. Es erklärte, dass zumindest das Video als Beweismittel für das weitere Ermittlungsverfahren wichtig sei.

Die Frau wandte sich an das Bundesverfassungsgericht. Sie sah ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Eigentum und auf rechtliches Gehör verletzt. Sie habe sich nicht strafbar gemacht, gab sie an. Die Polizeikontrolle habe sie als schikanös empfunden, sie sei gewaltsam zu Boden gebracht worden. Das Handy sei wichtig für ihr Leben und die Beschlagnahme unverhältnismäßig, zumal sie so lange dauerte.

Da die Verfassungsbeschwerde unzulässig war, entschied Karlsruhe nicht in der Sache. Das Verfassungsgericht formulierte aber Zweifel an der Beschlagnahme und der Annahme, dass in dieser Konstellation der Anfangsverdacht einer Straftat durch das Filmen bestehe.

Das staatliche Interesse, das Handy weiter zu beschlagnahmen, sei nicht besonders hoch, denn eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes werde nicht streng bestraft. Außerdem gebe es andere Beweismittel, etwa die Aussagen der Polizisten, ein schriftliches Geständnis und die Aufzeichnungen der Bodycam.

Gegen das staatliche Interesse an einer Beschlagnahme über mehr als drei Monate stünden wichtige private Interessen der Frau. Smartphones seien für das alltägliche Leben besonders wichtig, erklärte das Gericht. Die Beschlagnahme eines Handys könne sich daher für Betroffene als Sanktion darstellen, obwohl noch gar kein Urteil gefallen war, sondern es nur den Anfangsverdacht einer Straftat gab.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Drei Vermisste und vier Verletzte nach Einschlag von iranischer Rakete in Haifa

Nach einem iranischen Raketeneinschlag in ein Wohnhaus in Israel werden mindestens drei Menschen vermisst. Das siebenstöckige Gebäude in der Stadt Haifa sei teilweise eingestürzt, Feuerwehrleute suchten in den Trümmern nach drei Vermissten, teilte die Feuerwehr am Sonntagabend mit. Zuvor waren vier Verletzte geborgen worden.

Elf Tote bei israelischen Angriffen auf mehrere Regionen des Libanon

Bei erneuten israelischen Angriffen auf die Region der libanesischen Hauptstadt Beirut und den Südlibanon sind libanesischen Angaben zufolge mindestens elf Menschen getötet worden. Ein Luftangriff habe das südliche Beiruter Viertel Dschnah getroffen, dabei seien vier Menschen getötet und 39 weitere verletzt worden, meldete das Gesundheitsministerium am Sonntag. Zuvor waren bei Angriffen im Süden des Landes nach Angaben des Zivilschutzes bereits sieben Menschen getötet worden. Der israelische Armeechef Ejal Samir besuchte derweil Truppen im Südlibanon.

Trump verlängert Ultimatum für den Iran mutmaßlich bis Dienstag

US-Präsident Donald Trump hat sein dem Iran gesetztes Ultimatum zur Öffnung der Straße von Hormus mutmaßlich um einen Tag verlängert. In seinem Onlinedienst Truth Social veröffentlichte Trump am Sonntag den schlichten Hinweis "Dienstag, 20.00 Uhr" (Ortszeit, Mittwoch 2.00 Uhr MESZ). Zuvor hatte Trump Teheran Montag als Frist genannt, bis zu der eine Einigung erzielt werden müsse. Andernfalls drohe eine massive Zerstörungswelle von Kraftwerken und Brücken im Iran.

Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen: Wagenknecht fordert Rücktritt von Pistorius

Mit Blick auf eine Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Rücktritt von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) gefordert. "Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun", sagte Wagenknecht am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Pistorius "sollte angesichts dieser unsäglichen Gesetzesregelung zurücktreten". Auch aus anderen Parteien wurde Kritik an der Regelung geäußert.

Textgröße ändern: