Deutsche Tageszeitung - Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert

Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert


Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert
Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert / Foto: © AFP/Archiv

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung Deutschlands zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist in Karlsruhe gescheitert. Sie ist unzulässig, weil das entsprechende Gesetz noch gar nicht erlassen wurde, wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte. Die mehr als 190 Vertragsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten sich am 1. Juni 2024 auf die Änderungen geeinigt. (Az. 2 BvR 1279/25)

Textgröße ändern:

Die IGV sollen eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten verhindern. Sie regeln etwa die Ausrufung eines internationalen Gesundheitsnotstands oder Maßnahmen an Flughäfen oder Grenzübergängen. Schon während der Coronapandemie 2022 war damit begonnen worden, sie zu überarbeiten. Die Änderungen sollen am 19. September in Kraft treten.

Für die Länder soll es damit einfacher werden, Gesundheitskrisen zu erkennen und darauf zu reagieren. Unter anderem wird der Begriff der "pandemischen Notlage" eingeführt. Die Vertragsstaaten sollen sich bei unklaren Krankheitsausbrüchen rechtzeitig mit der WHO beraten, um über eine Meldepflicht zu entscheiden. Außerdem müssen sie bestimmte Kapazitäten vorhalten, etwa zur Diagnostik in Laboren.

In Deutschland beschloss das Bundeskabinett Mitte Juli den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes. Es muss noch den Bundesrat passieren. Gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes wandten sich zwei Männer und eine Frau mit der Verfassungsbeschwerde. Dem Gericht zufolge waren sie nicht die Einzigen. In Karlsruhe lägen noch zahlreiche weitere nahezu identische Beschwerden.

Die Frau und die Männer argumentierten, dass Deutschland durch die geplanten Regelungen seine Souveränität verliere. Sie waren allerdings zu früh - eine Verfassungsbeschwerde kann sich nur gegen ein schon verabschiedetes Gesetz richten, wie das Gericht ausführte. Die hier eingereichte Beschwerde mache zudem nicht deutlich, wie Grundrechte verletzt sein könnten.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze

Der Chef von Frankreichs rechtspopulistischem Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, ist als Parteivorsitzender im Amt bestätigt worden. Bei einer Abstimmung der Parteimitglieder erhielt der 31-jährige Europaabgeordnete knapp 99 Prozent der Stimmen, wie am Samstag beim RN-Parteitag in Orléans verkündet wurde. Bardella, der die Rechtspopulisten seit fünf Jahren führt, hatte keine Herausforderer.

Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink

Die Ukraine verfügt nach Angaben der Regierung in Kiew wieder über eine "stabile Verbindung" zu dem vom US-Unternehmen SpaceX bereit gestellten Satelliten-Internetdienst Starlink, der im Krieg gegen Russland von entscheidender Bedeutung ist und zuletzt mutmaßlich gedrosselt wurde. "Überwachungssysteme verzeichnen eine Erholung der Geschwindigkeit von Starlink", erklärte der ukrainische Verteidigungsminister Jewhenij Chmara am Samstag. "Die Verbindung ist stabil", fügte er hinzu.

Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien

Gut einen Monat vor der vorgezogenen Parlamentswahl in Spanien haben im Zentrum von Madrid mehrere zehntausend Menschen für den Erhalt des staatlichen Rentensystems demonstriert. Der Protestzug führte am Samstag vom Atocha-Bahnhof vorbei am Prado-Museum und der ebenfalls bei Touristen beliebten Plaza de Cibeles, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. "Garantierte Renten", stand unter anderem auf den Transparenten der Demonstrierenden.

Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas

Eine Woche nach den gewaltsamen Ausschreitungen haben in Frankreich die ersten neuen Proteste gegen hohe Lebenshaltungskosten begonnen. Die Sicherheitskräfte nahmen bis zum frühen Samstagnachmittag mehr als 130 Menschen vorübergehend fest. Im südfranzösischen Lyon setzte die Polizei Tränengas ein, um etwa 150 Demonstranten auseinanderzutreiben, die trotz eines Verbots eine Straße blockieren wollten. Landesweit waren rund 70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz, um befürchtete neue Gewalttaten und Plünderungen zu verhindern.

Textgröße ändern: