Deutsche Tageszeitung - Keine Neutralitätspflicht in Parlament: AfD scheitert mit Klage gegen Innensenator

Keine Neutralitätspflicht in Parlament: AfD scheitert mit Klage gegen Innensenator


Keine Neutralitätspflicht in Parlament: AfD scheitert mit Klage gegen Innensenator
Keine Neutralitätspflicht in Parlament: AfD scheitert mit Klage gegen Innensenator / Foto: © AFP/Archiv

In Hamburg ist die AfD in einem Rechtsstreit um Äußerungen von Innensenator Andy Grote (SPD) in der Bürgerschaft vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht wies die von Landespartei, Bürgerschaftsfraktion und mehreren AfD-Abgeordneten eingereichten Anträge nach Angaben vom Freitag größtenteils bereits als unzulässig ab. In den verbleibenden Fällen verwarf es sie dann in der Sache. Senatoren seien "ausdrücklich berechtigt", in Parlamentsdebatten ihren Standpunkt darzulegen.

Textgröße ändern:

Es ging um Äußerungen Grotes in einer Bürgerschaftssitzung zum Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. In der Debatte im November 2023 sagte der Innensenator laut Gericht unter anderem, dass sich die AfD radikalisiere und "die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocausts" zu ihrer "Grunderzählung" gehöre. Repräsentanten des Judentums verwahrten sich deshalb "zu Recht" gegen "instrumentelle Solidarität der AfD".

Die AfD und ihre Vertreter kritisierte das als Verstoß gegen verfassungsmäßig garantierte Rechte - etwa auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und gleiche Mitwirkungsrechte ihrer Abgeordneten in der Bürgerschaft. Laut Urteil vom Freitag waren Anträge der AfD-Fraktion und mehrerer inzwischen bereits aus dem Parlament ausgeschiedener früherer Abgeordneter jedoch unzulässig.

Weitere Anträge des Landesverbands und der noch in der Bürgerschaft sitzenden AfD-Abgeordneten nahm das Verfassungsgericht in dem Organstreitverfahren zwar zur Entscheidung an, wies sie jedoch in der Sache ab. Senatoren unterlägen in der Bürgerschaft keiner Neutralitätspflicht. "Inhaltliche Begrenzungen" des Rederechts habe Grote nicht überschritten, das Sachlichkeitsgebot sei gewahrt.

Grotes Aussagen etwa zur Radikalisierung der AfD seien im Zusammenhang seiner Rede "sachlich begründet", erklärte das Gericht. Er habe sich auf "Tatsachen" wie die Einstufung von AfD-Landesverbänden als rechtsextremistisch bezogen.

Auch Grotes Äußerungen zum Verhältnis von AfD zu NS-Zeit und Holocaust seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Der Senator habe sich auf Äußerungen von AfD-Vertretern bezogen, "die die Erinnerungskultur an den Nationalsozialismus kritisierten". Fernliegend sei dagegen die Annahme, Grote habe einzelne Bürgerschaftsabgeordnete der Volksverhetzung bezichtigen wollen.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

EVP-Chef Weber stellt Vetorecht in der EU infrage

Der CSU-Europapolitiker Manfred Weber hat das Einstimmigkeitsprinzip in der EU infrage gestellt. "In diesen geopolitisch turbulenten Zeiten brauchen wir zwingend ein handlungsfähiges Europa", sagte der Partei- und Fraktionschef der Europäischen Volkspartei den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). "Ein Europa, in dem die Langsamsten das Tempo bestimmen oder einzelne Staaten mit ihrem Veto alles blockieren können, wird zum Spielball von Trump, Putin und Xi Jinping."

Drei Vermisste und vier Verletzte nach Einschlag von iranischer Rakete in Haifa

Nach einem iranischen Raketeneinschlag in ein Wohnhaus in Israel werden mindestens drei Menschen vermisst. Das siebenstöckige Gebäude in der Stadt Haifa sei teilweise eingestürzt, Feuerwehrleute suchten in den Trümmern nach drei Vermissten, teilte die Feuerwehr am Sonntagabend mit. Zuvor waren vier Verletzte geborgen worden.

Elf Tote bei israelischen Angriffen auf mehrere Regionen des Libanon

Bei erneuten israelischen Angriffen auf die Region der libanesischen Hauptstadt Beirut und den Südlibanon sind libanesischen Angaben zufolge mindestens elf Menschen getötet worden. Ein Luftangriff habe das südliche Beiruter Viertel Dschnah getroffen, dabei seien vier Menschen getötet und 39 weitere verletzt worden, meldete das Gesundheitsministerium am Sonntag. Zuvor waren bei Angriffen im Süden des Landes nach Angaben des Zivilschutzes bereits sieben Menschen getötet worden. Der israelische Armeechef Ejal Samir besuchte derweil Truppen im Südlibanon.

Trump verlängert Ultimatum für den Iran mutmaßlich bis Dienstag

US-Präsident Donald Trump hat sein dem Iran gesetztes Ultimatum zur Öffnung der Straße von Hormus mutmaßlich um einen Tag verlängert. In seinem Onlinedienst Truth Social veröffentlichte Trump am Sonntag den schlichten Hinweis "Dienstag, 20.00 Uhr" (Ortszeit, Mittwoch 2.00 Uhr MESZ). Zuvor hatte Trump Teheran Montag als Frist genannt, bis zu der eine Einigung erzielt werden müsse. Andernfalls drohe eine massive Zerstörungswelle von Kraftwerken und Brücken im Iran.

Textgröße ändern: