Deutsche Tageszeitung - Bundesförderprogramm für Umbau von Ställen wird eingestellt

Bundesförderprogramm für Umbau von Ställen wird eingestellt


Bundesförderprogramm für Umbau von Ställen wird eingestellt
Bundesförderprogramm für Umbau von Ställen wird eingestellt / Foto: © AFP/Archiv

Das von der Ampel-Regierung aufgelegte Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wird von der schwarz-roten Regierung eingestellt. Das ohnehin befristete Programm laufe früher aus, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Mittel für den Umbau von tiergerechteren Ställen sollen künftig aus einem anderen Fördertopf kommen.

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Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung startete im April 2024; eine Milliarde Euro wurde dafür eingeplant. Landwirtinnen und Landwirte können eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten bekommen, etwa für einen Zugang zu Außenklima, einen Auslauf oder die Umstellung auf Bio. Das Programm war auf die Schweinehaltung beschränkt.

Gefördert wurden Investitionen von 500.000 bis zu fünf Millionen Euro, aber auch laufende Mehrkosten für eine besonders artgerechte und umweltschonende Tierhaltung (sogenannte konsumtive Förderung). Aktuell seien insgesamt 271 Anträge auf investive Förderung gestellt worden, teilte das Ministerium mit. Bei der konsumtiven Förderung gab es in diesem Jahr 413 Anträge.

Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) erklärte, künftig werde der Bau tiergerechter Schweineställe wieder über die sogenannte GAK erfolgen - die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Sie ist das wichtigste Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft, Bund und Länder stellten 2024 rund 1,7 Milliarden Euro bereit. Die Länder können die Verwendung mitbestimmen.

Für "wirklich wirksame Investitionen in der Landwirtschaft" sei die GAK das richtige Instrument, erklärte Rainer. Mit dem Auslaufen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung werde "ein effizienterer Einsatz von Haushaltsmitteln gewährleistet und dem Wunsch vieler Bundesländer entsprochen".

Die für Landwirtinnen und Landwirte relevanten veränderten Fristen will das Ministerium am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

(U.Beriyev--DTZ)

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