Deutsche Tageszeitung - Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Krah auf - Büroräume durchsucht

Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Krah auf - Büroräume durchsucht


Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Krah auf - Büroräume durchsucht
Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Krah auf - Büroräume durchsucht / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben. Mit dem Votum ermöglichten es die Abgeordneten am Donnerstag der Staatsanwaltschaft, die Wohn- und Büroräume des umstrittenen AfD-Politikers zu durchsuchen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht es um Vorwürfe der Bestechlichkeit und der Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China. Durchsucht wurden demnach Räume von Krah in Berlin, Dresden und in Brüssel. Der AfD-Politiker wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern:

Der Beschluss im Bundestag zur Aufhebung der Immunität erfolgte laut Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) "mit den Stimmen aller Fraktionen" - also auch mit Zustimmung von Krahs AfD-Fraktion. In einer schriftlichen Erklärung vermieden die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla Rückendeckung für Krah oder Kritik an den Durchsuchungen. Sie forderten lediglich einen "raschen Abschluss der Ermittlungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse".

Die Durchsuchungen wurden vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet. Mit der Aufhebung von Krahs Immunität erteilte der Bundestag der Justiz die Genehmigung für die Durchsuchungsmaßnahmen.

Details zu den Vorwürfen nannte die Dresdner Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Sie verwies lediglich auf die Aufnahme von Ermittlungen am 8. Mai; die Vorwürfe der Bestechlichkeit bezögen sich auf Krahs Zeit als Abgeordneter des Europaparlaments.

Krah kritisierte die Vorwürfe als "absurd, konstruiert und rein politisch motiviert". Im Kurzbotschaftendienst X wertete er die Durchsuchung seines Büros als "Versuch einer Einschüchterung", gegen den er sich wehren werde.

Der auch AfD-intern umstrittene Krah wurde im Februar in den Bundestag gewählt. Im sächsischen Wahlkreis Chemnitzer Umland-Erzgebirgskreis II gewann er ein Direktmandat. Zuvor saß Krah für die AfD im Europaparlament, wurde dort aber nach einer Reihe von Skandalen und umstrittenen Äußerungen aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen.

Die AfD-Fraktionsführung im Bundestag äußerte sich am Donnerstag betont distanziert: "Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang", erklärten die Vorsitzenden Weidel und Chrupalla.

In Dresden läuft derzeit ein Spionageprozess gegen einen früheren Mitarbeiter Krahs aus dem Europaparlament - dabei geht es um den Verdacht der Spionage für China. In dem Prozess sagte Krah vergangene Woche als Zeuge vor dem Oberlandesgericht in Dresden aus. Er erklärte, von dessen mutmaßlicher Agententätigkeit für China nichts gewusst zu haben.

Krah sorgt mit als provozierend empfundenen Äußerungen auch AfD-intern immer wieder für Debatten. Für die Europawahl 2024 war er als Spitzenkandidat aufgestellt worden - trotz kaum verhohlener Skepsis der AfD-Bundesspitze. Kurz vor dem Wahltag sorgte Krah mit verharmlosenden Äußerungen über die SS für Empörung. Krah wurde von der AfD-Spitze um Weidel vom Wahlkampf suspendiert, die AfD-Delegation im Europaparlament schloss ihn aus ihren Reihen aus.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Drohnenvorfall in Leipzig: Reaktion der Bundesregierung lässt auf sich warten

Die Bundesregierung hat ihre Reaktion auf den Vorfall mit der Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig laut Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weitgehend festgelegt - wie diese Reaktion aussieht, lässt sie aber noch offen. "Wir sind dabei, die Ermittlungen abzuschließen", sagte Merz am Sonntagabend im ARD-"Sommerinterview". "Wir haben eine weitgehende Einigung in der Bundesregierung, wie wir reagieren." Regierungssprecher Stefan Kornelius kündigte am Montag an, die Regierung werde darüber "rechtzeitig und umfassend" informieren.

PKK-Mitglied in Baden-Württemberg zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte der 48-Jährige zwischen 2011 und 2021 eine Führungsposition in einem Verein in Heilbronn, der unmittelbar in die Strukturen der PKK eingebunden war. Diese gilt als terroristische Vereinigung im Ausland.

USA und Iran greifen sich erstmals seit einem Monat wieder gegenseitig an

Erstmals seit einem Monat haben die USA wieder Ziele im Iran angegriffen. Die US-Armee attackierte am Sonntag Raketenwerfer auf der iranischen Insel Larak in der Straße von Hormus, wie das für die Region zuständige US-Militärkommando Centcom mitteilte. Die iranischen Revolutionsgarden teilten mit, bei den US-Angriffen habe es "Tote und Verletzte" gegeben. Die iranischen Streitkräfte reagierten nach eigenen Angaben mit Angriffen auf US-Ziele in der Region.

Verband: Klingbeil soll sich für Zugang von Reportern zu G20-Treffen in den USA einsetzen

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) aufgefordert, sich bei einem Treffen der G20-Gruppe in den USA für die Akkreditierung ausgeschlossener Medien einzusetzen. Die Verweigerung von Akkreditierungen durch die US-Regierung stelle einen "klaren Verstoß gegen die Pressefreiheit" dar, erklärte der DJV am Montag in Berlin. Dazu dürfe Klingbeil "nicht schweigen".

Textgröße ändern: