![Angehörige der Opfer von Beslan werfen Moskau Untätigkeit vor](https://www.deutschetageszeitung.de/media/shared.dtz/images/article-auto/cd/d8/ae/55dd7f63896f94c67fa34ba33884535cbb02d8cd_high.jpg)
Angehörige der Opfer von Beslan werfen Moskau Untätigkeit vor
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15 Jahre nach dem Geiseldrama von Beslan haben Angehörige von Opfern den russischen Behörden Untätigkeit bei der Aufklärung vorgeworfen. Es sei keiner der "Schlussfolgerungen" des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umgesetzt worden, sagte die Vorsitzende der Gruppe Mütter von Beslan, Sussana Dudiewa, am Sonntag am Rande einer Gedenkveranstaltung. "Wir können nicht aufhören, an den ersten, zweiten und dritten September zu denken, weil es immer noch Schattenbereiche und Fragen gibt."
Am 1. September 2004 hatte ein pro-tschetschenisches Kommando aus drei Dutzend Rebellen eine Grundschule in Beslan in der Kaukasusrepublik Nordossetien überfallen und mehr als tausend Menschen, unter ihnen 800 Kinder, mehrere Tage als Geiseln gehalten. Bei der Erstürmung der Schule durch die russischen Sicherheitskräfte am 3. September 2004 waren mehr als 330 Menschen getötet worden, unter ihnen 186 Kinder. Bis auf einen wurden auch alle Geiselnehmer getötet. 750 Menschen wurden verletzt.
Laut offizieller russischer Darstellung hatten die Rebellen vor der Erstürmung mehrere Sprengsätze gezündet. Augenzeugen berichteten hingegen, es seien Sprengsätze "außerhalb" der Schule gezündet wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Russland im April 2017 wegen "schwerer Versäumnisse" bei der Militäroperation gegen die Geiselnehmer verurteilt. Die Straßburger Richter gaben 409 Klägern Recht - unter ihnen Überlebende und Opferangehörige - und verurteilte Moskau zu der Zahlung von Schmerzensgeld zwischen 5000 und 30.000 Euro zahlen - damals insgesamt rund drei Millionen Euro.
Die Beschwerdeführer hatten Russland vorgeworfen, trotz des bekannten Risikos den Ansturm auf die Schule angeordnet zu haben. Der Einsatz sei zudem weder sorgfältig vorbereitet noch ausreichend kontrolliert worden. Damit habe es der russische Staat versäumt, das Leben der Geiseln zu schützen.
Außerdem kritisieren die Kläger die Ermittlungen über die Verantwortlichen des Militäreinsatzes als unzureichend. Dem schloss sich der Gerichtshof weitgehend an. Der Gerichtshof rügte zugleich die mangelhaften Ermittlungen nach dem Attentat. So seien die meisten Leichen nicht obduziert worden - somit sei nicht klar, ob die Opfer durch Schüsse der Geiselnehmer oder Waffen der Streitkräfte getötet wurden. Auch hätte Russland die Geiselnahme womöglich verhindern können, weil es mindestens mehrere Tage vor der Überfall genaue Informationen über einen Terroranschlag in der Region im Zuge des Schulbeginn gehabt habe.
"Wir appellieren erneut an die Ermittlungsbehörden, eine Untersuchung des Angriffs von Beslan einzuleiten", sagte Dudiewa. Angehörige gedachten am Sonntag mit einem Gottesdienst in der Schulturnhalle der Opfer.
(V.Korablyov--DTZ)