Deutsche Tageszeitung - CDU-Kandidat bei Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen vorn - Stichwahl gegen SPD

CDU-Kandidat bei Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen vorn - Stichwahl gegen SPD


CDU-Kandidat bei Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen vorn - Stichwahl gegen SPD
CDU-Kandidat bei Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen vorn - Stichwahl gegen SPD / Foto: © AFP/Archiv

Bei der Oberbürgermeisterwahl im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hat der CDU-Kandidat Klaus Blettner den ersten Platz erreicht. Im ersten Wahlgang entfielen auf den 57-Jährigen am Sonntag laut offiziellen Zahlen 41,2 Prozent der Stimmen. In drei Wochen geht Blettner, der Hochschulprofessor für Betriebswirtschaftslehre ist, damit in die Stichwahl gegen den 53-jährigen SPD-Bewerber Jens Peter Gotter, der 35,5 Prozent erreichte.

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Angetreten waren neben Blettner und dem Unternehmer Gotter der parteilose Kandidat Martin Wegner und die Volt-Bewerberin Michaela Schneider-Wettstein. Der 57-jährige Rechtsanwalt Wegner erreichte 15,7 Prozent. Die 45-jährige Schneider-Wettstein, Inklusionsreferentin an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, kam auf 7,6 Prozent.

Die Wahlbeteiligung wurde mit 29,3 Prozent angegeben. Die Stichwahl um das Ludwigshafener Oberbürgermeisteramt findet am 12. Oktober statt. Die bisherige Amtsinhaberin Jutta Steinruck kandidierte bei der Wahl nicht erneut. Sie war 2018 ins Amt gekommen, damals für die SPD. 2023 trat sie allerdings aus der Partei aus.

In den vergangenen Wochen sorgte die Ablehnung des AfD-Kandidaten Joachim Paul für Aufsehen. Am 5. August wies der Wahlausschuss der Stadt den Wahlvorschlag der AfD zurück. Das Gremium begründete dies damit, dass es Zweifel an Pauls Verfassungstreue gebe. Dagegen ging der Politiker juristisch vor.

Bereits die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, wies seinen Eilantrag ab. Diese Entscheidung wurde Ende August vom rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt. Die Entscheidung könne nur nachträglich durch Wahlprüfungsverfahren angefochten werden, hieß es.

Auch vor Verfassungsgerichten scheiterte Paul. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde nicht an. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung zur Wahl vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz blieb ebenfalls ohne Erfolg.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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