Deutsche Tageszeitung - Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken

Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken


Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken
Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Eine Anwaltskanzlei muss einem Urteil aus Hessen zufolge einer Überlastung ihrer Mitarbeiter entgegenwirken. Sie muss sicherstellen, dass die Aufgaben auch bei knappem Personal zuverlässig erfüllt werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Es wies den Antrag einer Anwältin auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Begründung einer Berufung zurück. (Az.: 3 U 69/25)

Textgröße ändern:

Das Landgericht Limburg hatte die Beklagten in einem Prozess um Mängel bei einem Hauskauf zu 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung begründete die Anwältin nicht rechtzeitig. Sie stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist und begründete das mit einem Fehler bei einem Kalendereintrag, der durch Personalmangel in ihrer Kanzlei entstanden sei.

Diesen Antrag wies das Oberlandesgericht nun zurück. Die Frist sei nicht unverschuldet versäumt worden, hieß es zur Begründung. Dass die verpasst wurde, lag demnach an organisatorischen Mängeln. Die Anwältin müsse stets sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllten, wenn die Belegschaft reduziert sei. Dazu gehöre, einer eventuellen Überlastung durch zu viele übertragene Aufgaben entgegenzuwirken.

Wie sie das macht, ist ihr überlassen. Kann ein Ausfall nicht durch den Einsatz weiterer Kräfte ausgeglichen werden, kann der Gefahr von Fehlverhalten laut Gericht zum Beispiel durch eine verstärkte Kontrolle entgegengewirkt werden. In einzelnen Fällen könne die Anwältin verteilte Aufgaben selbst wieder übernehmen. Sie habe keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um trotz knappen Personals eine ausreichende Fristenkontrolle zu gewährleisten.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Chef von AfD-Nachwuchsorganisation fordert millionenfache "Remigration"

Der Vorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland (GD) hat die millionenfache Rückführung von zugewanderten Menschen aus Deutschland gefordert. "Millionen sind gegen unseren Willen, gegen Recht und Gesetz, gegen jede Vernunft in dieses Land gekommen", sagte GD-Chef Jean-Pascal Hohm am Samstag auf dem Bundeskongress der Organisation in Magdeburg - und fügte hinzu: "Millionen müssen dieses Land wieder verlassen."

Bas bezweifelt Sinn von Attest ab erstem Krankheitstag und stellt Bedingungen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die Sinnhaftigkeit der mit der Union vereinbarten Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag angezweifelt und Bedingungen für die Umsetzung gestellt. "Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Sie werde die Vereinbarung nur umsetzen, wenn im Gegenzug Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) weitere Regelungen vorlege.

Leserbrief warnt vor demografischen und wirtschaftlichen Folgen eines AfD-Erfolgs

Ein veröffentlichter Leserbrief richtet sich an jene Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt, die laut einer Umfrage AfD wählen wollen. Die Autorin verbindet ihre Kritik mit der demografischen Lage des Landes.

Debatte über ausdrücklichen Schutz sexueller Identität im Grundgesetz

Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman fordert, sexuelle Identität ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Aus der Union kommt Widerspruch.

Textgröße ändern: