Deutsche Tageszeitung - Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken

Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken


Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken
Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Eine Anwaltskanzlei muss einem Urteil aus Hessen zufolge einer Überlastung ihrer Mitarbeiter entgegenwirken. Sie muss sicherstellen, dass die Aufgaben auch bei knappem Personal zuverlässig erfüllt werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Es wies den Antrag einer Anwältin auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Begründung einer Berufung zurück. (Az.: 3 U 69/25)

Textgröße ändern:

Das Landgericht Limburg hatte die Beklagten in einem Prozess um Mängel bei einem Hauskauf zu 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung begründete die Anwältin nicht rechtzeitig. Sie stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist und begründete das mit einem Fehler bei einem Kalendereintrag, der durch Personalmangel in ihrer Kanzlei entstanden sei.

Diesen Antrag wies das Oberlandesgericht nun zurück. Die Frist sei nicht unverschuldet versäumt worden, hieß es zur Begründung. Dass die verpasst wurde, lag demnach an organisatorischen Mängeln. Die Anwältin müsse stets sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllten, wenn die Belegschaft reduziert sei. Dazu gehöre, einer eventuellen Überlastung durch zu viele übertragene Aufgaben entgegenzuwirken.

Wie sie das macht, ist ihr überlassen. Kann ein Ausfall nicht durch den Einsatz weiterer Kräfte ausgeglichen werden, kann der Gefahr von Fehlverhalten laut Gericht zum Beispiel durch eine verstärkte Kontrolle entgegengewirkt werden. In einzelnen Fällen könne die Anwältin verteilte Aufgaben selbst wieder übernehmen. Sie habe keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um trotz knappen Personals eine ausreichende Fristenkontrolle zu gewährleisten.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Sorge vor Krawallen wie in Frankreich: Gewerkschaft sieht deutsche Polizei besser gerüstet

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht deutsche Einsatzkräfte besser auf mögliche Ausschreitungen vorbereitet als ihre Kollegen in Frankreich. "Ich glaube, dass die Qualität und Professionalität der deutschen Polizei eine andere ist", sagte GdP-Bundeschef Jochen Kopelke den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Donnerstagsausgaben). Er forderte von der Politik zugleich, die Anliegen junger Menschen ernst zu nehmen.

Emirate schicken Diplomatin Nusseibeh ins Rennen um Amt der UN-Generalsekretärin

Die Vereinigten Arabischen Emirate schicken die Diplomatin Lana Nusseibeh ins Rennen um die Nachfolge von UN-Generalsekretär António Guterres. Nach der Ablehnung aller bisherigen Kandidaten durch die Vetomächte bei der jüngsten Probeabstimmung im UN-Sicherheitsrat nominierten die Emirate am Mittwoch die Staatsministerin im Außenministerium für den höchsten UN-Posten.

Selenskyj befürwortet Gespräche mit den USA und Russland "so bald wie möglich"

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich für schnellstmögliche Verhandlungen mit den USA und Russland über ein Ende des Ukraine-Krieges ausgesprochen. "Wir haben erfahren, dass Russland einem trilateralen Treffen zwischen unseren Teams positiv gegenübersteht", sagte Selenskyj am Mittwoch zu Journalisten in Kiew. "Die amerikanische Seite schlägt vor, dieses Treffen so bald wie möglich zu organisieren. Wir sind dafür", fügte er hinzu.

Cambridge-Analytica-Skandal: Meta zu 25 Milliarden Dollar Strafe verurteilt

Gut acht Jahre nach dem Cambridge-Analytica-Skandal um den Missbrauch von Facebook-Nutzerdaten ist der Mutterkonzern Meta zu einem Milliarden-Bußgeld verurteilt worden. Ein Richter in Santa Fe im Bundesstaat New Mexico brummte Meta am Mittwoch eine Strafzahlung von 25 Milliarden Dollar (gut 22 Milliarden Euro) auf, wie der Sender CNBC und andere Medien berichteten. Der Konzern will das Urteil demnach anfechten.

Textgröße ändern: