Gericht in Edinburgh erklärt Zwangspause des Londoner Parlaments für zulässig
Ein Gericht im schottischen Edinburgh hat die vom britischen Premierminister Boris Johnson verhängte Zwangspause des britischen Parlaments für zulässig erklärt. Der Court of Session, das höchste schottische Zivilgericht, wies am Mittwoch einen Antrag von 75 Abgeordneten zurück, die Zwangspause für unzulässig zu erklären.
Richter Raymond Doherty befand, Johnsons Entscheidung falle in den Bereich politischer Entscheidungen, die nicht von rechtlichen "Standards" abhängig seien. Die schottische Abgeordnete Joana Cherry kündigte an, in die Berufung zu gehen.
Johnsons Entscheidung, dem Parlament vor dem für den 31. Oktober geplanten EU-Austritt Großbritanniens eine fast fünfwöchige Sitzungspause aufzuerlegen, rief landesweite Proteste hervor. Es sind noch zwei weitere juristische Verfahren gegen die Zwangspause anhängig. Am Donnerstag will sich ein Gericht in London mit einem entsprechenden Antrag des früheren konservativen Premierministers John Major befassen.
Die Konservative Partei schloss unterdessen 21 Abgeordnete des Londoner Unterhauses aus, weil sie am Dienstagabend gegen den erklärten Willen Johnsons mit der Opposition stimmten. Unter den Ausgeschlossenen sind Nicholas Soames, ein Enkel des legendären britischen Premierministers Winston Churchill, und der frühere Finanzminister Philip Hammond.
Das Unterhaus hatte mit 328 gegen 301 Stimmen beschlossen, am Mittwoch über einen Gesetzentwurf abzustimmen, mit dem ein Brexit ohne Abkommen verhindert werden soll. Johnson hatte wiederholt erklärt, er wolle einen Austritt Großbritanniens aus der EU zum 31. Oktober "ohne Wenn und Aber" und notfalls auch ohne Abkommen. Die Gegner eines solchen No-deal-Brexit fürchten verheerende wirtschaftliche Auswirkungen.
(U.Stolizkaya--DTZ)