Deutsche Tageszeitung - Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten

Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten


Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten
Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten / Foto: © AFP/Archiv

Ausgewertete Daten von Kryptohandys sind Beweise: Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen seine Verurteilung vorgegangen. Dass in seinem Prozess Chats der von der US-Bundespolizei FBI infiltrierten Kommunikationsplattform Anom ausgewertet wurden, sah Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch hier nicht als Problem. Auf Grundlage der Angaben des Verurteilten gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (Az. 2 BvR 625/25)

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Der Mann war wegen Drogenhandels vom Landgericht Mannheim zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen zog er vor den Bundesgerichtshof, der die Strafe aufhob. Das lag aber nicht an den Anom-Daten, sondern an der neuen Rechtslage zu Cannabis. Das Landgericht muss über die Strafe für den Mann darum neu verhandeln.

Er wandte sich an das Verfassungsgericht und machte geltend, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, vor allem das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Sowohl das Landgericht als auch der Bundesgerichtshof hätten die Auswertung der Anom-Daten nicht ausreichend überprüft.

Das habe er aber nicht schlüssig erklärt, entschied das Verfassungsgericht. Es sei bekannt, dass die Software auf den Anom-Geräten auf Veranlassung des FBI mit einer Funktion versehen worden war, die dafür sorgte, dass von jeder Nachricht eine verschlüsselte Kopie an einen sogenannten iBot-Server gesandt wurde.

Das FBI habe sie zunächst entschlüsselt, dann wieder verschlüsselt auf das Speichermedium geschrieben und schließlich an den Transferserver weitergeleitet. Es sei auch bekannt, dass ein EU-Staat auf Grundlage eines Abkommens mit den USA den iBot-Server zur Verfügung gestellt habe. Es komme nicht darauf an, dass nicht bekannt wurde, um welchen EU-Staat es sich handelte.

Ebenso wenig sei es notwendig, die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse dieses Landes zu kennen, erklärte Karlsruhe. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz.

Das Gericht wies darauf hin, dass es auch unabhängig von dieser Verfassungsbeschwerde bislang keine Erkenntnisse über die Anom-Daten habe, die darauf hindeuteten, dass sie nicht als Beweise verwertet werden dürften. Die Beschwerde des Drogenhändlers wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit Hilfe der Ausforschungsstrategie war Ermittlern in mehreren Ländern 2021 ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gelungen. Das FBI hatte die Kryptohandys selbst in Umlauf gebracht und dann überwacht. FBI und Ermittlungsbehörden in anderen Ländern lasen rund 20 Millionen Anom-Botschaften mit.

Im Rahmen der "Operation Trojanerschild" verfolgten Ermittler in 16 Ländern, wie Mitglieder der Mafia, asiatischer Verbrechersyndikate oder krimineller Motorradbanden Drogengeschäfte, Geldwäsche und sogar Bandenmorde über die Plattform planten.

(V.Sørensen--DTZ)

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