Deutsche Tageszeitung - Syrien: Von NGOs kritisiertes Auswahlverfahren für neues Parlament beginnt am Sonntag

Syrien: Von NGOs kritisiertes Auswahlverfahren für neues Parlament beginnt am Sonntag


Syrien: Von NGOs kritisiertes Auswahlverfahren für neues Parlament beginnt am Sonntag
Syrien: Von NGOs kritisiertes Auswahlverfahren für neues Parlament beginnt am Sonntag / Foto: © AFP

In einem als undemokratisch kritisierten Auswahlverfahren werden am Sonntag in Syrien die Mitglieder des ersten Parlaments nach dem Sturz des früheren Machthabers Baschar al-Assad bestimmt. 70 der insgesamt 210 Abgeordneten werden von Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa ernannt, die anderen zwei Drittel von lokalen Komitees ausgewählt - die ihrerseits von der von al-Scharaa ernannten Wahlkommission ernannt werden. Aktivisten kritisierten jedoch, dass das Verfahren al-Scharaas Macht festige und die ethnischen und religiösen Minderheiten des Landes unberücksichtigt lasse.

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Nach Angaben der Wahlkommission bewerben sich 1578 Kandidaten um einen Sitz im Übergangsparlament. Nur 14 Prozent der Bewerber seien Frauen. Das Mandat der künftigen Abgeordneten ist nach einer Begrenzung von 30 Monaten verlängerbar. Vorläufige Ergebnisse werden nach Ende des Verfahrens erwartet, die endgültige Namensliste soll am Montag bekannt gegeben werden.

Gemäß den Kriterien dürfen die Kandidaten keine "Anhänger des früheren Regimes" sein. Zudem dürfen sie sich nicht für eine Abspaltung von Regionen oder gar eine Teilung des Landes einsetzen. Einer der Kandidaten ist der US-Syrer Henry Hamra - der erste jüdische Kandidat seit den 1940er-Jahren.

Die mehrheitlich von Drusen bewohnte südsyrische Provinz Suweida und der von Kurden kontrollierte Nordosten des Landes sind jedoch vorerst von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen, da sie nicht der Kontrolle der islamistischen Übergangsregierung unterstehen. Ihre 32 Sitze bleiben unbesetzt.

Gemäß einer im März verkündeten Übergangsverfassung soll das neue Parlament bis zur Verabschiedung einer dauerhaften Verfassung und dem Abhalten von Neuwahlen legislative Funktionen ausüben. Laut al-Scharaa ist es derzeit unmöglich, Direktwahlen zu organisieren. Er begründet dies mit fehlenden Ausweispapieren infolge von Flucht und Vertreibung im Zuge des Bürgerkriegs.

Menschenrechtsorganisationen warnen vor der Machtkonzentration in den Händen von al-Scharaa. Der islamistische Übergangspräsident könne "effektiv eine parlamentarische Mehrheit aus Personen bilden, die er ausgewählt hat oder deren Loyalität er sich gesichert hat", erklärten rund ein Dutzend NGOs im September, darunter die in Frankreich ansässige Organisation Syrians for Truth and Justice. Dies berge die Gefahr, "das für jeden echten demokratischen Prozess wesentliche Prinzip des Pluralismus zu untergraben".

Assad war Anfang Dezember 2024 von der HTS-Miliz und mit ihr verbündeten Gruppen gestürzt worden. Nach ihrer Machtübernahme lösten die neuen Behörden das syrische Parlament auf. Seit Assads Sturz hat die Sorge um die Rechte und die Sicherheit von Minderheiten in Syrien zugenommen.

Die islamistische Regierung in Damaskus ist dem Vorwurf ausgesetzt, Minderheiten wie Alawiten, Drusen oder Kurden nicht ausreichend zu schützen. Im März waren bei Massakern in den vorwiegend von Angehörigen der Alawiten bewohnten Regionen im Westen Syriens mehr als 1700 Menschen getötet worden. Bei einem Gewaltausbruch in Suwaida wurden zuletzt mehr als 1000 Menschen getötet, die meisten von ihnen Drusen.

(M.Travkina--DTZ)

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