Deutsche Tageszeitung - Dobrindt: "Abfangen und Abschuss von Drohnen" durch Bundespolizei künftig möglich

Dobrindt: "Abfangen und Abschuss von Drohnen" durch Bundespolizei künftig möglich


Dobrindt: "Abfangen und Abschuss von Drohnen" durch Bundespolizei künftig möglich
Dobrindt: "Abfangen und Abschuss von Drohnen" durch Bundespolizei künftig möglich / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundespolizei soll nach dem Willen der Bundesregierung bald Drohnen in Gefahrensituationen abschießen dürfen. In der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Änderung des Bundespolizeigesetzes sei geregelt, "dass die Bundespolizei Maßnahmen zur Abwehr der Drohnen ergreifen kann", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Bundespolizei dürfe dabei "auch mit physischen Einwirkungen" vorgehen, "das heißt das Abfangen der Drohnen und der Abschuss der Drohnen ist zukünftig durch die Bundespolizei geregelt und möglich".

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Die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr seien aus Sicht der Bundesregierung bisher "nicht ausreichend geregelt", sagte Dobrindt. Mit der Gesetzesänderung reagiere die Regierung "auch auf die neue Art der Bedrohung durch Drohnen, wie wir sie jetzt vermehrt sehen können." Die Bundespolizei werde in die Lage versetzt, "technisch auf der Höhe der Zeit gegen Drohnengefahren vorzugehen, beispielsweise mit elektromagnetischen Impulsen, mit Jamming, mit GPS-Störung", sagte Dobrindt. Mit der Jamming-Methode wird die Verbindung zwischen Drohne und dem Piloten mit Störsignalen unterbrochen.

Im Änderungsentwurf für das Bundespolizeigesetz, den das Kabinett am Mittwoch beschloss, ist eine Kompetenzerweiterung für die Bundespolizei bei der Drohnenabwehr vorgesehen. Damit soll "insbesondere die Abwehr von Drohnen mit geeigneten technischen Mitteln" rechtlich klarer definiert werden. Möglich sein sollen laut Gesetzestext unter anderem auch "physische Mittel der Einwirkung auf die Systeme". Das Abfangen und der Abschuss von Drohnen sind nicht explizit aufgeführt.

Dobrindt kündigte in seinem Pressestatement am Mittwoch auch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an, die derzeit in der Bundesregierung noch in der Abstimmung ist. Darin solle auch die Bundeswehr befugt werden, gegen bestimmte Drohnen vorzugehen. Die Polizeien der Länder und die Bundespolizei sollen demnach zwar in die Lage versetzt werden, "deutlich stärker als heute gegen einen wesentlichen Teil der Drohnen anzugehen sein", sagte Dobrindt - "aber sie werden nicht militärische Drohnen bekämpfen können". Dafür solle die Bundeswehr zuständig sein.

(V.Sørensen--DTZ)

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