Deutsche Tageszeitung - Behindertenbeauftragter kritisiert Spahns Pläne in der Intensivpflege

Behindertenbeauftragter kritisiert Spahns Pläne in der Intensivpflege


Behindertenbeauftragter kritisiert Spahns Pläne in der Intensivpflege
Behindertenbeauftragter kritisiert Spahns Pläne in der Intensivpflege / Foto: ©

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Verbesserung der Intensivpflege kritisiert. Er unterstütze die "eigentlichen Ziele, Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich der Intensivpflege zu beseitigen und Anreize für eine erfolgreiche Beatmungsentwöhnung zu schaffen", erklärte Dusel am Donnerstag in Berlin. Der Weg sei jedoch "der falsche". Denn mit dem Entwurf würden "zentrale Menschenrechte ausgehebelt".

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Dusel hob hervor, nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention hätten Menschen mit Behinderungen in Deutschland das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Eine Regelung, nach welcher Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege diese aber dann erhalten, wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, wäre somit "ein klarer Verstoß" gegen dieses Recht.

Der Entwurf aus Spahns Ministerium sei daher "leider nur gut gemeint, aber schlecht gemacht", fügte Dusel hinzu.

Am Mittwoch hatte die Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium stattgefunden, bei der teils deutliche Kritik an Spahns Plänen geäußert wurde. Nun geht der Entwurf in die Ressortbesprechung.

Spahn will mit seinem "Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz" (RISG) ungebührliche Geschäftemacherei mit künstlichen Beatmungen unterbinden. Zugleich soll die Versorgung der betroffenen Patienten verbessert werden. Dazu sollen neue Qualitätsvorgaben für ambulante Intensivpflege-Dienste und für stationäre Pflegeeinrichtungen eingeführt werden Nur in Ausnahmefällen soll es noch Anspruch auf Intensivpflege in der eigenen Wohnumgebung geben, beispielsweise bei minderjährigen Kindern.

(V.Korablyov--DTZ)

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