Große Koalition will kommende Woche Weg zu Einigung bei Grundrente ebnen
Die Fachpolitiker der großen Koalition wollen ab kommender Woche in einer Arbeitsgruppe die letzten Differenzen bei der geplanten Grundrente ausräumen. Nach einem "konstruktivem Vorgespräch" zwischen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) werde die in der Koalition vereinbarte Arbeitsgruppe am Freitag kommender Woche ihre Beratungen aufnehmen, teilte ein Regierungssprecher am Donnerstag in Berlin mit.
Die Bundesregierung sei "zuversichtlich, gemeinsam in dieser Arbeitsgruppe zu einem schnellen und guten Kompromiss zu kommen", erklärte er. "Mit Ergebnissen ist aber im Rahmen dieser ersten Sitzung noch nicht zu rechnen."
Neben Heil und Braun gehören noch die Minister für Finanzen und Gesundheit, Olaf Scholz (SPD) und Jens Spahn (CDU), zu der Arbeitsgruppe. Mit dabei seien zudem CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und Fachpolitiker von Union und SPD. Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben) berichten, sollen ferner Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) und der thüringische CDU-Landeschef Mike Mohring mitberaten. In Thüringen wird am 27. Oktober ein neuer Landtag gewählt.
Die Einführung der Grundrente ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie soll alte Menschen vor Altersarmut bewahren. Allerdings gibt es noch Streit im Detail: Die SPD will die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung auszahlen lassen, die Union besteht bislang auf einer solchen Prüfung.
Nach Informationen des "Handelsblatts" vom Donnerstag verständigten sich Heil und Braun auf einen Kompromissvorschlag, der statt einer Bedürftigkeitsprüfung eine Einkommensprüfung vorsieht. Für den Bezug der Grundrente sollen dann zwar nicht die Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, aber das Haushaltseinkommen dürfe eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Die RND-Zeitungen berichteten ferner, Heil und Braun schlügen eine Einkommensgrenze vor, die dem Vernehmen nach bei bis zu 1500 Euro monatlich liege. Wer mit seinem Rentenanspruch und möglichen Zusatzeinkommen darunter ist, hätte demnach den vollen Grundrentenanspruch. Wer darüber kommt, würde die Rente mit einem noch festzulegenden prozentualen Abschlag bekommen, hieß es weiter. Zusätzlich würde ein Teil des Einkommens angerechnet.
Nach dem Vorschlag von Heil und Braun soll laut RND-Bericht für Ehepaare eine höhere Einkommensgrenze als für Einzelpersonen gelten. Die genaue Höhe sei jedoch noch strittig. Zuständig für die Einkommensprüfung soll die Rentenversicherung sein. Grundlage soll das zu versteuernde Einkommen sein, wie im Steuerbescheid angegeben.
(P.Tomczyk--DTZ)