Deutsche Tageszeitung - Moskauer Gericht lässt Schauspieler nach Welle der Solidarität vorläufig frei

Moskauer Gericht lässt Schauspieler nach Welle der Solidarität vorläufig frei


Moskauer Gericht lässt Schauspieler nach Welle der Solidarität vorläufig frei
Moskauer Gericht lässt Schauspieler nach Welle der Solidarität vorläufig frei / Foto: ©

Nach einer Welle der Solidarität hat ein Moskauer Gericht den zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Schauspieler Pawel Ustinow vorläufig aus der Haft entlassen. Der 23-Jährige, der wegen angeblicher Gewalt gegen Polizisten bei einer Demonstration zu der Haftstrafe verurteilt worden war, kommt unter Auflagen auf freien Fuß, wie das Gericht am Freitag entschied. Er darf die russische Hauptstadt aber nicht verlassen.

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"Das ist ein Sieg für uns alle", sagte die Mutter des Schauspielers, Tatjana Ustinowa. "Ich denke, wir werden gewinnen", sagte sie zu der Berufungsverhandlung, die für kommenden Donnerstag geplant ist.

In Russland hatte es in der vergangenen Tagen eine große Solidaritätskampagne für Ustinow gegeben, der im Sommer am Rande einer Demonstration von Polizisten verprügelt und festgenommen worden war. Am Montag hatte ihn das Moskauer Gericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt - obwohl er angegeben hatte, gar nicht an der Demonstration teilgenommen zu haben. Er habe lediglich an einer U-Bahn-Station auf einen Freund gewartet.

Der Solidaritätskampagne schlossen sich auch Filmstars, Künstler und orthodoxe Priester an. Zudem protestierten hunderte Menschen gegen das Urteil. Die Kritiker erzürnte vor allem, dass das Gericht es ablehnte, Videomaterial von Ustinows Festnahme in Betracht zu ziehen. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, dass der 23-Jährige mit einem Handy in der Hand in der Nähe einer U-Bahn-Station steht, als plötzlich Polizisten in voller Kampfmontur auf ihn losgehen und mit Schlagstöcken zuschlagen.

Nach ersten Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Schauspieler sich seiner Festnahme widersetzt. Einer der Polizisten habe sich dabei die Schulter verstaucht.

Am Donnerstag forderte die Staatsanwaltschaft dann in einer überraschenden Kehrtwende Ustinows Freilassung. Die am Montag verhängte Strafe sei "ungerecht", erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie bezweifelt nach eigenen Angaben zwar auch jetzt nicht die "Beweise" für Ustinows "Schuld". Die Haftstrafe sei aber zu hart und müsse "überarbeitet" werden, forderte die Anklagebehörde. Sie fordert nun eine Strafe, "die eine wirkliche Haft ausschließt".

(P.Tomczyk--DTZ)