Deutsche Tageszeitung - SPD weist Unions-Vorstoß zu Abschaffung von Doppel-Pass zurück

SPD weist Unions-Vorstoß zu Abschaffung von Doppel-Pass zurück


SPD weist Unions-Vorstoß zu Abschaffung von Doppel-Pass zurück
SPD weist Unions-Vorstoß zu Abschaffung von Doppel-Pass zurück / Foto: © AFP/Archiv

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler hat den Vorstoß aus den Reihen des CDU/CSU-Koalitionspartners zur Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft zurückgewiesen. Union und SPD hätten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Beibehaltung der Regeln zum Doppel-Pass verständigt, erklärte Fiedler am Mittwoch auf AFP-Anfrage. Diese Beibehaltung sei dann vor drei Wochen bei der Abstimmung im Bundestag über die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch einmal bekräftigt worden.

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"Auch die Abgeordneten der Unionsfraktion, die sich jetzt zu Wort melden, haben zugestimmt", erklärte Fiedler. "Nach unserem Grundgesetz ist die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich unantastbar." Schon heute gebe es in Ausnahmefällen bei Doppelstaatlern eine Reihe von gesetzlichen Möglichkeiten, eine deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu verlieren - etwa wenn sie durch Täuschung oder Drohung erworben wurde.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer hatte zuvor in der "Bild" die von der Ampel-Koalition eingeführte generelle Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft in Frage gestellt. Er forderte zudem, "Gewalttätern, Schwerkriminellen, Verfassungsfeinden, Antisemiten und Deutschen-Hassern" die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn diese zwei Pässe haben.

Der SPD-Innenexperte Fiedler widersprach: "Die genannten Beispiele erfordern harte kriminalpolitische Antworten", erklärte er. "Der Entzug der Staatsbürgerschaft hingegen ist hier weder zielführend noch verfassungsrechtlich möglich." Der SPD-Abgeordnete verwies darauf, dass deutsche Doppelstaatler beispielsweise, die für die Dschihadistenmiliz kämpften, seit 2019 die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer internationalen terroristischen Vereinigung beteiligen.

Anfang Oktober hatte der Bundestag mit Stimmen der Koalitionsfraktionen einige Verschärfungen des Staatsbürgerschaftsrechts verabschiedet. So wurde etwa die so genannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt wieder abgeschafft. Die Änderung wurden vor allem auf Druck der Union durchgesetzt. Die SPD-Fraktion hob damals hervor, dass die früher von der Union abgelehnte doppelte Staatsbürgerschaft in dem neuen Gesetz nicht angetastet werde.

(V.Sørensen--DTZ)

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