Bundesverwaltungsgericht prüft umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute (10.00 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Hintergrund ist unter anderem ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, die Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Nach Ansicht des Gerichts ist diese Speicherpflicht nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesrepublik Deutschland legte dagegen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein. (Az. BVerwG 6 C 12.18 u.a.)
Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016. Der EuGH erklärte damals die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten für unzulässig. Die Bundesrepublik macht laut Bundesverwaltungsgericht aber geltend, dass der Gerichtshof nicht die generelle Unzulässigkeit festgestellt habe. Gegenstand der Entscheidung seien die Regelungen in Großbritannien und Schweden gewesen, die sich von den deutschen Vorgaben unterschieden. So werde die Speicherpflicht durch strikte Anforderungen an die Zugriffsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden ausgeglichen.
(I.Beryonev--DTZ)