Deutsche Tageszeitung - Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen

Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen


Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen
Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen / Foto: © POOL/AFP

Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen. Susann E. ist wegen Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung angeklagt. Sie soll unter anderem der verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe ihre Identität geliehen haben. Zschäpe ist nach Gerichtsangaben für Anfang Dezember und Ende Januar als Zeugin in dem Prozess geladen.

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Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Der Anklage zufolge soll E. gewusst haben, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter falschen Identitäten im Untergrund lebte und bereits rassistisch motivierte Morde sowie Raubüberfälle beging. Dennoch soll sie der mit ihr befreundeten Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte überlassen haben, damit diese zum Arzt gehen konnte.

Außerdem soll sie dem NSU ihre Personalien zur Beschaffung von Bahncards zur Verfügung gestellt haben. Zschäpe und Böhnhardt soll die Angeklagte zudem zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil in Eisenach gefahren haben. Dieses Wohnmobil nutzten Böhnhardt und Mundlos für ihren letzten Raubüberfall. Einer damals drohenden Festnahme entzogen sich die beiden NSU-Täter durch Suizid. Nach dem Tod ihrer beiden Mittäter versandte Zschäpe im November 2011 eine Reihe von Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU selbst enttarnte.

Die Angeklagte ist die Frau von André E., der 2018 in München als NSU-Unterstützer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe wurde in dem Mammutprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Mit ihr wurden insgesamt vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.

Für den nunmehr zweiten Strafprozess um die rechtsextreme Gewaltserie des NSU sind vor dem Oberlandesgericht Dresden zunächst Termine bis Ende Juni 2026 angesetzt.

(U.Beriyev--DTZ)

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