Deutsche Tageszeitung - Sieben Tote: Ärmelkanal-Schleuser zu drei bis 15 Jahren Haft verurteilt

Sieben Tote: Ärmelkanal-Schleuser zu drei bis 15 Jahren Haft verurteilt


Sieben Tote: Ärmelkanal-Schleuser zu drei bis 15 Jahren Haft verurteilt
Sieben Tote: Ärmelkanal-Schleuser zu drei bis 15 Jahren Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Jahre nach dem Tod von sieben Migranten im Ärmelkanal hat ein französisches Gericht acht Mitglieder einer Schleuserbande zu Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren verurteilt. Bei den Verurteilten handelt es sich um sechs Afghanen und zwei kurdische Iraker. Ein Sudanese, der das Boot gesteuert haben soll, wurde frei gesprochen und als Opfer anerkannt.

Textgröße ändern:

Die Männer von 23 bis 45 Jahren hätten eine "besonders lukrative" Tätigkeit betrieben und "die große Verwundbarkeit (der Migranten) ausgenutzt", betonte die Vorsitzende Richterin. Zwei 45 Jahre alte kurdische Iraker, die Köpfe der Bande, wurden wegen fahrlässiger Tötung zu 13 und 15 Jahren Haft verurteilt.

"Sie haben die Bedingungen geschaffen, die zum Tod der Menschen führten, die vor dem Eintreffen der Rettungskräfte ertranken, und Sie haben die anderen einem unmittelbaren Todesrisiko ausgesetzt", sagte die Richterin, an die Adresse der Angeklagten.

Das mit 67 Menschen an Bord total überladene Schlauchboot mit Holzboden hatte im August 2023 in der Nähe von Calais abgelegt. Auf dem Ärmelkanal erlitt es einen Motorschaden, verlor an Luft und kenterte. Rettungshelfer bargen sechs Leichen, ein weiterer Toter wurde später in den Niederlanden angespült.

Die Ermittler stießen auf ein gut organisiertes Schleusernetz: Eine von Deutschland aus agierende irakisch-kurdische Gruppe war ihren Erkenntnissen zufolge für die Logistik zuständig, unter anderem für das Beschaffen der Boote. Eine afghanische Gruppe organisierte in Frankreich die Migranten für die Überfahrt. Die Überlebenden sagten aus, dass sie zwischen 1300 und 1500 Euro für die gefährliche Überfahrt nach Großbritannien gezahlt hatten.

Der Anwalt des sudanesischen Angeklagten hatte darauf verwiesen, dass dieser selbst ein Migrant sei. Der 31-Jährige sei erst wenige Wochen vor der missglückten Überfahrt auf der italienischen Insel Lampedusa angekommen.

Im Juni waren bereits neun Schleuser in Lille zu Haftstrafen zwischen sieben und acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie für den Tod von acht Migranten auf dem Ärmelkanal 2022 mitverantwortlich waren.

Seit Jahresbeginn sind bei versuchten Überfahrten nach Großbritannien bislang mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen. Nach britischen Angaben kamen in dem Zeitraum mehr als 32.000 Migranten über den Ärmelkanal nach Großbritannien.

Ein britisch-französisches Abkommen sieht vor, dass Großbritannien Migranten, die über den Ärmelkanal kommen, nach Frankreich deportieren kann und dafür dieselbe Zahl an Migranten aus Frankreich im Rahmen von Familiennachzügen legal aufnehmen soll. Im September war es zu ersten Abschiebungen aus Großbritannien gekommen. Hilfsorganisationen kritisieren das Abkommen, das bislang in erster Linie symbolischen Charakter hat.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesarbeitsministerin und SPD-Parteichefin lässt sich der Co-Parteivorsitzende Lars Klingbeil eine erneute Kandidatur für die Parteispitze offen. "Ich weiß doch, welche Kritik es auch gibt", sagte Klingbeil am Montag im "heute journal" im ZDF. "Da geht es nicht um mich, und es geht auch nicht darum, dass ich am Amt klebe, sondern es geht um die bestmögliche Aufstellung."

Gericht gestattet Flávio Bolsonaro Besuch seines inhaftierten Vaters wieder

Der rechtsgerichtete brasilianische Präsidentschaftskandidat Flávio Bolsonaro darf seinen Vater, den verurteilten Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro, wieder im Hausarrest besuchen - solange er ihn nicht in den Wahlkampf einbezieht. Der Oberste Gerichtshof Brasiliens genehmigte am Montag eine Wiederaufnahme der Besuche. Wie aus dem Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, dürfen die Besuche aber keinem "politischen oder wahlbezogenen Zweck" dienen.

Brand in Starlink-Station in Polen: Tusk gibt zwei Festnahmen in Deutschland bekannt

Nach einem Brand in einer Anlage des Satelliten-Kommunikationssystems Starlink in Polen hat Regierungschef Donald Tusk die Festnahme von zwei Verdächtigen in Deutschland bekanntgegeben. Die deutsche Polizei habe die beiden türkischen Staatsbürger im Auftrag der polnischen Behörden festgenommen, erklärte Tusk am Montag im Onlinedienst X. Sie stehen demnach im Verdacht, die Starlink-Station in der zentralpolnischen Region Masowien in Brand gesetzt zu haben. Tusk sprach von einem "weiteren Akt hybrider Kriegsführung".

Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Montag mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. Dieser habe Merz über die massiven russischen Luftangriffe auf zivile Ziele und die ukrainische Energieinfrastruktur am vergangenen Wochenende informiert, erklärte das Kanzleramt. Der Bundeskanzler bekräftigte demnach "die Solidarität Deutschlands mit den Ukrainerinnen und Ukrainern".

Textgröße ändern: