Deutsche Tageszeitung - EU will Schweiz beim Steueroasen-Verdacht vom Haken lassen

EU will Schweiz beim Steueroasen-Verdacht vom Haken lassen


EU will Schweiz beim Steueroasen-Verdacht vom Haken lassen
EU will Schweiz beim Steueroasen-Verdacht vom Haken lassen / Foto: ©

Die EU will der Schweiz offiziell bescheinigen, keine Steueroase zu sein. Die 28 Mitgliedstaaten wollen beim Treffen der EU-Finanzminister beschließen, die Schweiz von ihrer "grauen Liste" der unter Beobachtung stehenden Länder zu streichen, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag erfuhr. Auf der Ende 2017 eingeführten Liste stehen Länder, die aus Sicht der EU zweifelhafte Steuerpraktiken haben, aber zusicherten, diese zu ändern.

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Die Schweiz hatte bereits im Oktober 2018 eine Steuerreform beschlossen, deren Umsetzung sich aber wegen eines Referendums verzögert hatte, wie es in der Beschlussvorlage für die Finanzminister heißt. Die Änderungen seien nun in Kraft und würden ab dem 1. Januar 2020 angewandt. Damit könne die Schweiz von der Liste genommen werden.

Komplett vom Haken lassen will die EU auch Albanien, Costa Rica, Mauritius und Serbien, die bisher gleichfalls auf der grauen Liste stehen. Die Vereinigten Arabischen Emirate und die Marshallinseln sollen unterdessen von der schwarzen EU-Liste mit Steuerparadiesen gestrichen werden, die sich bisher unkooperativ gezeigt haben.

Auf der schwarzen Liste befinden sich damit künftig noch neun Länder und Gebiete: die Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Belize, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago sowie Vanuatu.

Die EU hatte Ende 2017 ihre Gangart gegen Steuerparadiese nach Enthüllungen wie den Panama-Papers über weit verbreitete Praktiken von Steuerflucht und -hinterziehung verschärft. Damals wurden die schwarze und die graue Liste gemeinsam eingeführt.

In vielen Fällen landen die Länder nach der Streichung von der schwarzen Liste auf der grauen Liste und stehen damit weiter unter verschärfter Beobachtung, bis sie ihre Zusagen erfüllt haben. Dies ist nun bei den Marshallinseln der Fall. Die Vereinigten Arabischen Emirate müssen dagegen nicht mehr auf die graue Liste. Die Schweiz hat niemals auf der schwarzen Liste gestanden.

Die Europäer setzen mit ihren Listen auf eine "Prangerwirkung" und versuchen gleichzeitig, die Länder und Gebiete durch politischen Druck zur Änderung ihrer Steuergesetzgebung zu bewegen. Sanktionen gegen Länder auf der Schwarzen Liste sind nur in beschränktem Umfang möglich. Sie beschränken sich auf das Einfrieren von EU-Mitteln.

(M.Dylatov--DTZ)

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