Deutsche Tageszeitung - Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Grünen-Chefin Sziborra-Seidlitz ist Spitzenkandidatin

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Grünen-Chefin Sziborra-Seidlitz ist Spitzenkandidatin


Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Grünen-Chefin Sziborra-Seidlitz ist Spitzenkandidatin
Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Grünen-Chefin Sziborra-Seidlitz ist Spitzenkandidatin / Foto: © AFP/Archiv

Die Grünen in Sachsen-Anhalt gehen mit ihrer Parteichefin Susan Sziborra-Seidlitz als Spitzenkandidatin in die Landtagswahl im kommenden Jahr. Auf einem Landesparteitag in Wittenberg wurde die 48-Jährige am Samstag mit 83,54 Prozent der Stimmen auf Listenplatz eins gewählt. In dem Bundesland wird am 6. September kommenden Jahres gewählt.

Textgröße ändern:

Sziborra-Seidlitz gehört seit 2021 dem Landtag in Magdeburg an. Die gelernte Krankenpflegerin führte bereits von 2016 bis 2021 den Landesverband der Grünen, seit Mai dieses Jahres ist sie erneut Kolandesvorsitzende.

Bei der zurückliegenden Landtagswahl im Juni 2021 kamen die Grünen in Sachsen-Anhalt auf 5,9 Prozent. Aktuelle Umfragen sehen die Partei bei drei Prozent, damit wären die Grünen nicht mehr im neuen Parlament vertreten. Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD liegt in den Umfragen derzeit deutlich vor der regierenden CDU auf Platz eins.

Die CDU wählte Anfang November ihren Landesvorsitzenden Sven Schulze zum Spitzenkandidaten. Der 46-jährige Landeswirtschaftsminister soll Nachfolger des amtierenden Ministerpräsidenten Reiner Haseloff werden, der bei der Landtagswahl nicht mehr antritt.

Die AfD bestimmte Kofraktionschef Ulrich Siegmund zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl. Die SPD schickt Landesumweltminister Armin Willingmann ins Rennen. Für die FDP tritt die derzeitige Ministerin für Digitales und Infrastruktur, Lydia Hüskens, als Spitzenkandidatin an.

Die SPD wählt ihre Landesliste bei einem Parteitag im Januar. Am 14. und 15. März will dann auch die Linke ihre Landesliste zur Wahl aufstellen. Das BSW, das erstmals bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt antreten will, benannte dafür noch keinen Termin.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Feuerpause im Ukraine-Krieg zum orthodoxen Osterfest geplant - neue russische Angriffe

Im Ukraine-Krieg sollen zum orthodoxen Osterfest am Wochenende für 32 Stunden die Waffen schweigen: Der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat die Bereitschaft seines Landes zur Einhaltung einer vom russischen Präsidenten Wladimir Putin angekündigten Feuerpause ab Samstagnachmittag erklärt. Zugleich forderte er die vollständige Rückkehr zu den von den USA teilweise gelockerten Ölsanktionen gegen Moskau. Bei neuen russischen Angriffen in der Ostukraine wurden nach Behördenangaben zwei Menschen getötet.

Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz

Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium stellte klar, dass eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird, wonach "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen" - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes übte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

Tagelange Demonstrationen in Irland: Regierung lädt zu Treffen zur Spritpreiskrise

In Irland protestieren Landwirte und das Speditionsgewerbe seit Tagen wegen der hohen Spritpreise und fordern staatliche Hilfen - die Regierung kündigte für Freitag ein Treffen mit Interessensvertretern an. Die Mineralölwirtschaft des Landes warnte vor Versorgungsengpässen, 100 Tankstellen vor allem im Westen Irlands hätten wegen Panikkäufen keinen Kraftstoff mehr. Die Polizei warnte, die Proteste seien in Blockaden ausgeartet, die Versorgung mit Lebensmitteln, Kraftstoffen, Wasser und Tierfutter sei "in Gefahr".

Urteil in Bayern: Anlasslose Grenzkontrollen von Frau in 2022 und 2023 rechtswidrig

Mehrere anlasslose Personenkontrollen einer Deutschen an der Grenze zu Österreich in den Jahren 2022 und 2023 sind laut einem Urteil aus Bayern rechtswidrig gewesen. Die vom Bundesinnenministerium in seinen Anordnungsschreiben für die fraglichen Zeiträume angegebene Begründung genüge den europarechtlichen Anforderungen nicht, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München nach eigenen Angaben vom Freitag. Die Frau sei zu Unrecht in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt worden. (Az. 10 BV 25.901).

Textgröße ändern: