Deutsche Tageszeitung - Berliner Grüne wählen Fraktionschef Graf zu Spitzenkandidat für Abgeordnetenhauswahl

Berliner Grüne wählen Fraktionschef Graf zu Spitzenkandidat für Abgeordnetenhauswahl


Berliner Grüne wählen Fraktionschef Graf zu Spitzenkandidat für Abgeordnetenhauswahl
Berliner Grüne wählen Fraktionschef Graf zu Spitzenkandidat für Abgeordnetenhauswahl / Foto: © AFP/Archiv

Fraktionschef Werner Graf ist zum Spitzenkandidaten der Berliner Grünen für die Abgeordnetenhauswahl im kommenden Jahr gewählt worden. Bei einer Landesdelegiertenkonferenz am Samstag erhielt der 45-Jährige die nötige Mehrheit der Stimmen, wie die Partei mitteilte. Offiziell wurde auch Bettina Jarasch als Spitzenkandidatin gewählt, die beiden stellten sich als Duo zur Wahl. Für das Amt des Regierenden Bürgermeisters soll aber Graf antreten.

Textgröße ändern:

Graf und Jarasch bedankten sich für das Vertrauen und mahnten, bei der Wahl 2026 stehe "nichts weniger als die Zukunft Berlins auf dem Spiel". Die Wahl zum Abgeordnetenhaus findet am 20. September 2026 zeitgleich mit der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt.

Die jüngste Umfrage des Instituts Infratest dimap vom Mittwoch sah in Berlin die CDU mit 22 Prozent an erster Stelle, gefolgt von der Linkspartei mit 19 Prozent. Grüne und AfD kamen auf jeweils 16 Prozent. Die SPD würden derzeit nur 13 Prozent der Berlinerinnen und Berliner wählen.

Außer der CDU, die voraussichtlich wieder mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner ins Rennen gehen wird, wählten nun alle relevanten Parteien ihre Spitzenkandidaten. Die Linke bestimmte in der vergangenen Woche ihre stellvertretende Parteivorsitzende Elif Eralp als Kandidatin, die SPD den ehemaligen Staatssekretär Steffen Krach. Die AfD wählte bereits im Oktober Landeschefin Kerstin Brinker zur Spitzenkandidatin.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Feuerpause im Ukraine-Krieg zum orthodoxen Osterfest geplant - neue russische Angriffe

Im Ukraine-Krieg sollen zum orthodoxen Osterfest am Wochenende für 32 Stunden die Waffen schweigen: Der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat die Bereitschaft seines Landes zur Einhaltung einer vom russischen Präsidenten Wladimir Putin angekündigten Feuerpause ab Samstagnachmittag erklärt. Zugleich forderte er die vollständige Rückkehr zu den von den USA teilweise gelockerten Ölsanktionen gegen Moskau. Bei neuen russischen Angriffen in der Ostukraine wurden nach Behördenangaben zwei Menschen getötet.

Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz

Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium stellte klar, dass eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird, wonach "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen" - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes übte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

Tagelange Demonstrationen in Irland: Regierung lädt zu Treffen zur Spritpreiskrise

In Irland protestieren Landwirte und das Speditionsgewerbe seit Tagen wegen der hohen Spritpreise und fordern staatliche Hilfen - die Regierung kündigte für Freitag ein Treffen mit Interessensvertretern an. Die Mineralölwirtschaft des Landes warnte vor Versorgungsengpässen, 100 Tankstellen vor allem im Westen Irlands hätten wegen Panikkäufen keinen Kraftstoff mehr. Die Polizei warnte, die Proteste seien in Blockaden ausgeartet, die Versorgung mit Lebensmitteln, Kraftstoffen, Wasser und Tierfutter sei "in Gefahr".

Urteil in Bayern: Anlasslose Grenzkontrollen von Frau in 2022 und 2023 rechtswidrig

Mehrere anlasslose Personenkontrollen einer Deutschen an der Grenze zu Österreich in den Jahren 2022 und 2023 sind laut einem Urteil aus Bayern rechtswidrig gewesen. Die vom Bundesinnenministerium in seinen Anordnungsschreiben für die fraglichen Zeiträume angegebene Begründung genüge den europarechtlichen Anforderungen nicht, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München nach eigenen Angaben vom Freitag. Die Frau sei zu Unrecht in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt worden. (Az. 10 BV 25.901).

Textgröße ändern: