Deutsche Tageszeitung - US-Richterin weist Klagen gegen zwei Trump-Gegner ab

US-Richterin weist Klagen gegen zwei Trump-Gegner ab


US-Richterin weist Klagen gegen zwei Trump-Gegner ab
US-Richterin weist Klagen gegen zwei Trump-Gegner ab / Foto: © AFP/Archiv

US-Präsident Donald Trump hat im Vorgehen gegen langjährige Gegner eine Niederlage erlitten: Eine Bundesrichterin wies zwei von Trump veranlasste Klagen gegen den früheren FBI-Chef James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James am Montag ab. Zur Begründung hieß es, das Justizministerium habe die zuständige Staatsanwältin, die frühere Trump-Anwältin Lindsey Halligan, unrechtmäßig ernannt.

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Der frühere FBI-Chef Comey gilt als einer der Hauptwidersacher Trumps: Der heute 64-Jährige hatte 2017 zur Einmischung Russlands in Trumps ersten Präsidentschaftswahlkampf ermittelt und war daraufhin von dem Republikaner entlassen worden.

Die 67-jährige New Yorker Generalstaatsanwältin James steht hinter einem Betrugsverfahren gegen Trump wegen aufgeblähter Vermögenswerte. Ein Zivilgericht verurteilte Trump deshalb zu einer Geldstrafe von fast einer halben Milliarde Dollar. Ein Berufungsgericht bezeichnete die Geldstrafe zwar als "übertrieben" und hob das Urteil im August auf. James kündigte aber Berufung an.

Trump hatte das US-Justizministerium Ende September aufgerufen, Verfahren gegen seine persönlichen Gegner einzuleiten. Neben James und Comey wurde daraufhin auch Trumps früherer Sicherheitsberater John Bolton angeklagt. Dem 77-jährigen Bolton wird die angebliche Weitergabe geheimer Informationen vorgeworfen.

Die Anklage warf Comey unter anderem Falschaussage vor dem Kongress vor und James Bankbetrug. Die vom Justizministerium mit beiden Fällen betraute Staatsanwältin Halligan habe allerdings "keine gesetzliche Befugnis" gehabt, die Anklageschrift vorzulegen, entschied nun die Bundesrichterin Cameron McGowan Currie.

Die frühere Trump-Anwältin Halligan war im Schnellverfahren mit den Anklagen betraut worden. Sie folgte dem US-Staatsanwalt Erik Siebert nach, der die Ermittlungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und deshalb zurückgetreten war.

Ein anderer Bundesrichter hatte vergangene Woche zudem schwere inhaltliche "Ermittlungsfehler" in dem Verfahren gegen Ex-FBI-Chef Comey festgestellt. Die in solchen Dingen unerfahrene Staatsanwältin Halligan habe die Gesetzeslage grundlegend falsch dargestellt, befand der Richter William Fitzpatrick.

Comey und James haben weitere Anträge zur Einstellung der Verfahren eingereicht. Sie werfen Trump einen persönlich motivierten Rachefeldzug vor. Zu diesen Argumenten hat sich die Justiz noch nicht geäußert.

Wie es nun weitergeht, ist offen: Richterin Currie räumte dem Justizministerium die Möglichkeit neuer Anklagen ein. Im Fall Comeys war allerdings die Verjährungsfrist für die ursprünglichen Vorwürfe Ende September abgelaufen.

Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass beide Fälle vor dem obersten US-Gericht landen könnten. Im Supreme Court haben konservative Richter eine Mehrheit. Der oberste Gerichtshof hatte Trump in einer Reihe von Fällen Recht gegeben.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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