Deutsche Tageszeitung - Statut für neue AfD-Jugendorganisation beschlossen

Statut für neue AfD-Jugendorganisation beschlossen


Statut für neue AfD-Jugendorganisation beschlossen
Statut für neue AfD-Jugendorganisation beschlossen / Foto: © AFP

Ein Gründungskongress hat das Statut für die neue AfD-Jugendorganisation beschlossen. Eine deutliche Mehrheit der künftigen Mitglieder stimmte am Samstag bei dem Treffen in Gießen für den vorgelegten Entwurf des Statuts. Als Name für die Jugendorganisation wurde darin "Generation Deutschland" festgelegt. Die Organisation soll deutlich enger an die Partei angegliedert werden als die Vorgängerorganisation Junge Alternative, die als gesichert rechtsextremistisch eingstuft und im Frühjahr aufgelöst wurde.

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Für die neue Jugendorganisation soll eine Altersgrenze von 35 Jahren gelten. Anders als bei der Jungen Alternative muss jedes Mitglied der neuen Jugendorganisation auch der AfD angehören und ist damit disziplinarisch der Mutterpartei unterworfen.

Eine kontroverse Debatte gab es bei der Gründungsveranstaltung über den Namen für die Jugendorganisation. Ein Teil der künftigen Mitglieder wollte den Namen der ehemaligen Nachwuchsorganisation Junge Alternative auch für die neue Gruppierung übernehmen.

Der Antrag wurde unter anderem damit begründet, dass dieser Name bekannt sei und entsprechende Domain-Rechte für Online-Seiten und Social-Media-Konten bereits vorliegen. Einem entsprechenden Antrag stimmten aber nur rund ein Drittel der Mitglieder zu.

Auch die Nähe der Jugendorganisation zur Mutterpartei war Inhalt der Diskussion zum Statut, ebenso die Größe künftiger Delegiertenversammlungen. Auch um den politischen Kurs der Mutterpartei wurde gesprochen: Ein künftiges Mitglied kritisierte das zuletzt uneinheitliche Bild der AfD in der Russlandpolitik und beim Thema Migration.

Schließlich wurde die neue Satzung aber nach einer lediglich gut einstündigen Debatte beschlossen. Laut Sitzungsleitung gab es einige Gegenstimmen und einige Enthaltungen, es habe aber eine "große Mehrheit" und über zwei Drittel der Delegierten zugestimmt. Den Angaben zufolge steht das Statut noch "unter Vorbehalt der Genenimigung durch den Bundesvorstand der Partei".

(W.Uljanov--DTZ)

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