Haftbefehl gegen Stephan B. nach Anschlag in Halle erlassen
Einen Tag nach dem Anschlag in Halle hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen Stephan B. erlassen. Es sei U-Haft gegen den mutmaßlichen Rechtsextremisten angeordnet worden, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Donnerstagabend der Nachrichtenagentur AFP. Die Bundesanwaltschaft hatte den Haftbefehl gegen B. wegen Mordes beantragt.
Der mutmaßliche Täter hatte am Mittwoch nahe der Synagoge in Halle an der Saale einen Mann und eine Frau erschossen. Zudem versuchte er offenbar, in das wegen des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur gut besuchte Gotteshaus einzudringen. Der Angreifer filmte seine Tat und übertrug sie live im Internet. Er wurde später auf der Flucht festgenommen.
Wie die Bundesanwaltschaft früher am Abend mitteilte, hatten sich anlässlich der Feier 51 Gläubige in der Synagoge befunden. Zuvor war von 70 bis 80 Menschen die Rede. Stephan B. war den Angaben zufolge ein Einzeltäter. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass der Verdächtige "an eine rechtsterroristische Vereinigung angebunden war oder ein sonstiger Zusammenhang mit einer solchen Vereinigung besteht".
(I.Beryonev--DTZ)