Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett beschließt Steueränderungen für Klimapaket

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Bundeskabinett beschließt Steueränderungen für Klimapaket


Bundeskabinett beschließt Steueränderungen für Klimapaket
Bundeskabinett beschließt Steueränderungen für Klimapaket / Foto: ©

Das Bundeskabinett hat steuerliche Neuregelungen auf den Weg gebracht, die das Klimapaket der Koalition flankieren sollen. Die Ministerrunde verabschiedete am Mittwoch in Berlin Vorlagen aus dem Bundesfinanzministerium mit Steuermaßnahmen vor allem im Verkehrs- und Gebäudesektor. Dazu zählt, dass Bahnfahrten im Fernverkehr künftig billiger und Flugreisen teurer werden sollen. Zudem beschloss das Kabinett die Eckpunkte des Umweltressorts zum Einstieg in die CO2-Bepreisung in diesen Bereichen.

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Mit dem Kabinettsbeschluss geht die Regierung bei der Umsetzung des umstrittenen Klimapakets ins Detail: Die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets der Bahn soll nun wie angekündigt zum Jahreswechsel von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent sinken. In Regierungskreisen wurde die Erwartung geäußert, dass die Deutsche Bahn dies auch an ihre Kunden weitergibt.

Flugreisende müssen im Gegenzug etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Luftverkehrssteuer soll ab April für Flüge bis zu 2500 Kilometer um 74 Prozent auf 13,03 Euro steigen, für Mittelstrecken bis 6000 Kilometer um 41 Prozent auf 33,01 Euro und für Fernflüge auf 59,43 Euro.

Die erwarteten Mehreinnahmen liegen mit 740 Millionen Euro über den erwarteten Mindereinnahmen bei den Bahntickets von etwa 500 Millionen Euro. Der stärkere Anstieg bei Kurzstrecken solle zur Vermeidung besonders von Inlandsflügen beitragen.

Pendler mit weiterer Anfahrt zur Arbeit sollen ab 2021 für zunächst sechs Jahre eine höhere Entfernungspauschale steuerlich geltend machen können. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt der Satz von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer.

Arbeitnehmern, die aufgrund zu niedriger Einkünfte nicht von dem Steuerrabatt profitieren, soll stattdessen eine Mobilitätsprämie ausgezahlt werden, die sich am Eingangssteuersatz orientiert. Dies betrifft laut Finanzministerium gut 200.000 Menschen.

Als ein Problemfall der CO2-Minderung gilt neben dem Verkehr auch der Gebäudesektor. Kosten für energetische Sanierung sollen ab 2020 zu 20 Prozent verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können und zwar bis zu einer Obergrenze der Kosten von 200.000 Euro.

Um trotz aller - durch neue Gesetzespläne der Regierung noch verstärkte - Hindernisse beim Ausbau der Windkraft dennoch zusätzliche Standorte ausweisen zu können, soll dies für Kommunen attraktiver werden. Sie sollen Grundstücke von Windkraftanlagen mit einer höheren Grundsteuer belegen können. Damit sinkt allerdings zugleich die Rendite der Anlagen.

Das Kabinett beschloss zudem die Eckpunkte des Umweltressorts zur CO2-Bepreisung. Für Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude soll ab 2021 zunächst ein fester Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne emittiertes CO2 gelten, bis 2025 steigt der Preis auf 35 Euro. Danach soll es für diese Sektoren einen nationalen Emissionshandel mit einer Preisspanne von zunächst zwischen 35 und 60 Euro geben.

Wissenschaftler und Umweltverbände halten dies allerdings für viel zu wenig, um die deutschen Klimaziele erreichen zu können. Grundlage der geplanten Kabinettsbeschlüsse ist das am 20. September zwischen Union und SPD vereinbarte Maßnahmenpaket zum Klimaschutz.

(M.Dylatov--DTZ)

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