Deutsche Tageszeitung - Parteien im Bundestag rügen AfD-Politiker wegen Tweets zu Halle

Parteien im Bundestag rügen AfD-Politiker wegen Tweets zu Halle


Parteien im Bundestag rügen AfD-Politiker wegen Tweets zu Halle
Parteien im Bundestag rügen AfD-Politiker wegen Tweets zu Halle / Foto: ©

Mitglieder des Bundestags-Rechtsausschusses haben sich in scharfer Form von ihrem Vorsitzenden, dem AfD-Politiker Stephan Brandner (AfD), distanziert. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen Union, SPD, FDP, Grüne und Linke dem AfD-Politiker am Mittwoch wegen antisemitischer Tweets die Eignung für das Amt ab. "Sie sind nicht geeignet, diesen Ausschuss zu führen", heißt es in einer Erklärung, die Grünen-Obfrau Manuela Rottmann auch im Namen der anderen Fraktionen im Ausschuss verlas.

Textgröße ändern:

Brandner hatte im Internetdienst Twitter einen Tweet geteilt, in dem nach dem Anschlag von Halle zu lesen war, dass Politiker vor Synagogen "lungern". Dies spielte offenbar auf die öffentlichen Solidaritätsversammlungen für den jüdischen Gotteshäusern an. Zudem bezeichnete Brandner den Publizisten und ehemaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, als "deutschen Michel".

Die Abgeordnete Rottmann richtete deshalb im Ausschuss schwere Vorwürfe an Brandner: "Sie selbst zerstören mit Ihren Äußerungen die Gesprächsbrücken zu Bürgerinnen und Bürgern, zur Anwaltschaft, zu Berufsverbänden, zu Religionsgemeinschaften, zur Zivilgesellschaft", sagte Rottmann laut einem Redetext, der AFP vorlag.

Das Amt des Ausschusschefs gewinnen "seinen Einfluss allein dadurch, dass man es mit Respekt und Anstand und vielleicht gelegentlich einem klugen Gedanken ausfüllt", sagte die Abgeordnete weiter. "Für mich sind Sie deshalb längst zurück getreten, Herr Brandner. Sie werden uns nicht daran hindern, die Arbeit, für die wir in dieses Gremium entsandt wurden, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erledigen."

Dass Brandner die Versammlungen vor Synagogen "als ’Herumlungern’ verächtlich" mache, sei "erbärmlich, sagte Rottmann.

Wegen Brandners Äußerungen hatten am Dienstag bereits der Deutsche Anwaltsverein (DAV) und der Deutsche Juristinnenbund (djb) seinen Rücktritt als Ausschuss-Chef verlangt.

In Halle hatte vergangene Woche ein bewaffneter Mann während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, in die Synagoge einzudringen. Nachdem ihm dies nicht gelang, erschoss er auf offener Straße zwei Menschen und verletzte zwei weitere schwer. Der 27-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, er hat die Tat gestanden.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Professuren an deutschen Universitäten nehmen mehr Drittmittel ein

Die Professuren an den deutschen Universitäten haben im vorvergangenen Jahr neun Prozent mehr Drittmittel eingenommen. 2022 warb jede Professorin und jeder Professor im Schnitt 326.400 Euro ein, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren 28.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Trump startet eigene Plattform für Kryptowährungen

Gemeinsam mit seinen Söhnen und Unternehmern hat der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump eine eigene Plattform für Kryptowährungen aus der Taufe gehoben. Bei einer zweistündigen Online-Präsentation am Montag wurden allerdings nur wenige Details über das Projekt enthüllt - abseits des Angebots, dass Nutzerinnen und Nutzer sogenannte digitale Token kaufen könnten, die ihnen wiederum ein Stimmrecht bei Entscheidungen auf der Plattform verschaffen sollen.

Scholz bevorzugt Merz als Kanzlerkandidat der Union

In der Frage der Unions-Kanzlerkandidatur hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine klare Präferenz für CDU-Chef Friedrich Merz geäußert. Bei einem Besuch in der kasachischen Hauptstadt Astana sagte Scholz am Dienstag: "Wie ich ja schon seit langer Zeit gesagt habe: Es ist mir recht, wenn Herr Merz der Kanzlerkandidat der Union ist." Damit spielte der Kanzler offenbar darauf an, dass Merz deutlich schlechtere Umfragewerte hat als sein innerparteilicher Rivale Markus Söder (CSU).

Karlsruhe: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Mehrere Regelungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes, in denen es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiter. (Az. 1 BvR 2133/22)

Textgröße ändern: