Deutsche Tageszeitung - Erschleichung von Aufenthaltstiteln: Kabinett geht gegen Schein-Vaterschaften vor

Erschleichung von Aufenthaltstiteln: Kabinett geht gegen Schein-Vaterschaften vor


Erschleichung von Aufenthaltstiteln: Kabinett geht gegen Schein-Vaterschaften vor
Erschleichung von Aufenthaltstiteln: Kabinett geht gegen Schein-Vaterschaften vor / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung will stärker gegen missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft vorgehen, deren Ziel die Erschleichung eines Aufenthaltstitels oder Sozialleistungsbetrug ist. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch laut Innen- und Justizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf. Durch die Neuregelung sollen die Ausländerbehörden künftig einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen, "wenn eine missbrauchsgeneigte Konstellation vorliegt". Für Fälle von Missbrauch soll auch ein neuer Straftatbestand geschaffen werden.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte die Änderung "zwingend notwendig". Dobrindt verwies dabei vor Journalisten auf einen in Nigeria lebenden Deutschen, der bereits 24 Kinder anerkannt habe, wodurch Bleiberechte und Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland entstanden seien. Dem Minister zufolge gibt es regelrechte "kriminelle Geschäftsmodelle" zur Vaterschaftsanerkennung, bei denen "Aufenthaltstitel und Sozialleistungen erschlichen werden".

Es gehe um Vaterschaftsanerkennungen, die gezielt den Zweck hätten, "Mutter und Kind einen Aufenthaltstitel zu verschaffen", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Oft machen die Männer damit Kasse."

Es gehe dabei um Konstellationen, "in denen zwischen dem Anerkennenden und der Mutter ein aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt", erläuterten Innen- und Justizministerium. Dies wäre demnach gegeben, wenn in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein sicheres Aufenthaltsrecht vorliegt, im anderen aber nicht.

Ausgenommen von der Zustimmung der Ausländerbehörde sollen aber Fälle sein, in denen ein Missbrauch von vornherein ausscheidet - etwa wenn die leibliche Vaterschaft aufgrund eines Gentests feststeht. In solchen Konstellationen sei die Anerkennung der Vaterschaft auch bei einem Aufenthaltsgefälle ohne Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam.

"Das neue Prüfverfahren greift nur dann, wenn eine missbräuchliche Anerkennung ernsthaft möglich ist", betonte Hubig. "Wer als Vater Verantwortung für ein Kind übernehmen möchte, dem machen wir das Leben nicht unnötig schwer."

Die Neuregelung sieht auch einen nachträglichen Kontrollmechanismus vor. Erfolgte die Vaterschaftsanerkennung "aufgrund von arglistiger Täuschung, Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben", könne "die Ausländerbehörde die Zustimmung zurücknehmen, so dass die Vaterschaft rückwirkend entfällt".

(L.Barsayjeva--DTZ)

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