Deutsche Tageszeitung - Neues Gesetz soll für bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen

Neues Gesetz soll für bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen


Neues Gesetz soll für bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen
Neues Gesetz soll für bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen / Foto: ©

Pflegekräfte sollen künftig besser bezahlt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin eine Vorlage der Regierung für ein Pflegelohnverbesserungsgesetz. Ziel des vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Gesetzentwurfs ist auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche, um der dort herrschenden Personalnot entgegenzuwirken.

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Für die bessere Entlohnung sieht die Neuregelung zwei Wege vor. Die erste Option sind Tarifverträge, die branchenweit für allgemeinverbindlich erklärt werden. Alternativ können höhere Mindestlöhne für den Pflegebereich auf Vorschlag einer Pflegekommission auch per Rechtsverordnung durchgesetzt werden.

Neben dem Entgelt soll die Kommission auch zu weiteren Fragen wie dem Urlaubsanspruch Empfehlungen vorlegen, die dann ebenfalls per Verordnung für verbindlich erklärt würden.

Die Bundesregierung sieht dabei in tariflichen Regelungen die bevorzugte Variante. Ob es dazu kommt, sollen Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam entscheiden. Bleibt es bei dem System über branchenbezogene Mindestlöhne, sollen bislang geltende Unterschiede zwischen der Bezahlung in Ost- und Westdeutschland beseitigt werden.

Eine Differenzierung soll es nur noch nach Hilfs- und Fachkräften geben. Als Lohnuntergrenze brachte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Größenordnung von 14 Euro ins Gespräch.

Die Pflegekommission soll zukünftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden. In ihr sollen nach dem Grundsatz der Repräsentativität die Träger ebenso vertreten sein wie Verbände der Arbeitnehmer - letztere allerdings nur, soweit sie auch Tarifvertragsparteien sind. Einbezogen werden sollen auch die im Pflegebereich stark vertretenen kirchlichen Träger.

(U.Stolizkaya--DTZ)