
Urteil: Mann wegen Nähe zu Reichsbürgerideologie atomrechtlich nicht zuverlässig

Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Manns abgewiesen, den die Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen der Reichsbürgerbewegung zuordnete und deshalb als unzuverlässig einstufte. Der bis zum vergangenen April bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen tätige Kläger habe nicht die erforderliche atomrechtliche Zuverlässigkeit, befand das Gericht am Montag nach Angaben eines Sprechers. (Az. 6 K 1526/19)
Der Mann biete nicht die Gewähr dafür, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. In seinem Fall seien viele Dinge zusammengekommen, die darauf hindeuten, dass das zuständige Landesministerium ihn zu Recht der Reichsbürgerbewegung zugeordnet habe. So habe er zahlreiche Facebook-Kommentare geschrieben, in denen er die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt habe.
Auch ein von dem Mann gestellter Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises deute darauf hin, dass er der Reichsbürgerideologie nahe stehe. Zudem äußerte das Gericht Zweifel daran, dass sich der Kläger aus eigenem Antrieb aus Überzeugung und nicht lediglich zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen von der Reichsbürgerbewegung abgewandt habe.
Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, kann der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Aachener Gerichtsentscheidung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Laut Verfassungsschutz stieg ihre Zahl im vergangenen Jahr um 13 Prozent auf 19.000.
(U.Beriyev--DTZ)